Der BU-Profi

Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachten Gesundheits- und Risikofragen gibt es immer wieder am Markt.

Bei einigen Versicherern gelten diese für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Heilberufe wie Ärzte, Medizinstudenten und Apotheker oder weitere Kammerberufe wie Rechtsanwälte.

Die ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es hingegen im Aktionszeitraum bis zum 30.11.2024 für alle Berufe mit vereinfachten Gesundheitsfragen.
Das gilt für die normale ERGO BU, wie auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung der DANV.

Ein Plakat zur Aktion der ERGO BU-Versicherung mit wenigen Gesundheitsfragen

Einzige Voraussetzung: Zum Abschlusszeitpunkt müssen Sie zwischen 15 und 35 Jahre alt sein, wobei hier das Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres gerechnet wird.

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns konkret mit dieser Aktion und klären auf, welche Vorteile und welche Risiken sie mit sich bringt.

Wer mehr über die Qualität des Tarifs wissen möchte, guckt sich unseren ausführlichen TEST zur ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwortet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Rahmenbedingungen für die BU-Aktion der ERGO Versicherung

Im Folgenden führen wir einmal alle Fakten auf, die Sie zur Aktion der ERGO wissen müssen.

Was müssen Sie erfüllen, um an der BU-Aktion teilnehmen zu können?

Dabei fangen wir mit dem Zeitraum an, denn die Möglichkeit, mit diesen vereinfachten Risikofragen bei der ERGO BU unterzukommen, ist bis zum 30.11.2024 begrenzt. Wenn Sie nach dem Lesen dieses Artikels feststellen sollten, dass diese BU-Versicherung für Sie genau richtig ist, melden Sie sich am besten sofort bei uns. Wichtig für das Einhalten dieser Frist ist, dass das Datum der Unterschrift vor dem 01.12.2024 liegt.

Die zweite Voraussetzung ist, dass Sie bei Antragsstellung zwischen 15 und maximal 35 Jahre alt sind. Wichtig ist hierbei, dass alle, die 1988 und eher geboren sind, bereits nicht mehr zur Teilnahme berechtigt sind, da die ERGO das Kalenderjahr minus Ihr Geburtsjahr berechnet. Auch wenn Sie erst im Dezember dieses Jahr 36 Jahre alt werden, haben Sie keine Chance mehr auf diese abgekürzte Gesundheitsprüfung.

Und die dritte Voraussetzung ist, dass Sie alle Gesundheits- und Risikofragen alle mit NEIN beantworten können. Ein einziges JA setzt automatisch die vollständigen Risikofragen voraus.

Außerdem darf bisher von der ERGO kein BU-Antrag von Ihnen abgelehnt worden oder mit Ausschluss oder Risikozuschlag angeboten oder angenommen worden sein.

Die Voraussetzungen für die Aktion der EGO BU-Versicherung mit verkürzter Gesundheitsprüfung

Was können Sie über die BU-Aktion der ERGO versichern?

Wenn Sie die obigen Kriterien alle erfüllen und teilnahmeberechtigt sind, können Sie bis zu 2.000,- Euro BU-Rente über die ERGO versichern. Wenn Sie schon einen BU-Vertrag bei der ERGO haben, dann darf die dort abgesicherte Gesamtrente 2.500,- Euro allerdings nicht übersteigen.

Beispiel: Sie haben bereits 1.000,- Euro Berufsunfähigkeitsschutz bei der ERGO, dann sind maximal zusätzliche 1.500,- Euro möglich.

Nicht angerechnet werden hierbei allerdings die Berufsunfähigkeitsrenten anderer Versicherer.

 

Welche Risikofragen stellt die ERGO bei dieser BU-Aktion?

Insgesamt handelt es sich bei dieser Berufsunfähigkeitsversicherung um 7 Fragen sowie der Angabe zur Körpergröße und dem Körpergewicht.

Die Gesundheitsfragen der ERGO BU-Versicherung mit verkürzter Gesundheitsprüfung
Information, was nicht bei der Aktion der ERGO BU-Versicherung mit verkürzter Gesundheitsprüfung angegeben werden muss

 Im Folgenden gucken wir uns diese Fragen detailliert an.

1. Besteht eine Erwerbsminderung, ein Behinderungsgrad oder haben Sie einen entsprechenden Antrag gestellt?

Diese Frage ist sehr einfach mit JA oder NEIN zu beantworten.

 

2. Waren Sie in den letzten 5 Jahren wegen Beratung, Untersuchung oder Behandlung in einer Klinik (Krankenhaus, Praxis-Klinik, Rehaklinik, Kurklinik, Entwöhnungsklinik) oder sind Klinikaufenthalte oder Operationen in den nächsten 12 Monaten ärztlich empfohlen oder beabsichtigt?

Diese Frage sieht auf den ersten Blick harmlos aus, hat es aber aus mehreren Gründen in sich. Bei der Abfrage nach einer Untersuchung oder Beratung in einer Klinik ist auch jeder Besuch der Notfallambulanz angabepflichtig.

Die gute Nachricht: Die ERGO definiert ebenfalls alle Krankenhausbesuche, die nicht angegeben werden müssen. Dies sind Entbindungen, Mandelentfernung, Blinddarmentfernung, Leistenbruch-Operationen, Gallenstein- und einmalige Nasenpolypenentfernung. Immer vorausgesetzt, dass diese folgenlos ausgeheilt sind.

 

3. Nahmen oder nehmen Sie in den letzten 5 Jahren Drogen oder Betäubungsmittel ein oder wurden Sie in diesem Zeitraum wegen Alkoholkonsums, Drogen oder Betäubungsmitteln untersucht, beraten oder behandelt?

Diese Frage ist so oder so ähnlich bei vielen BU-Anträgen Standard. Wer hin und wieder mal Marihuana konsumiert, muss diese Frage ebenfalls bejahen und kann die Aktion nicht nutzen.

 

4. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen der folgenden Gesundheitsstörungen untersucht, beraten oder behandelt:
Herzinfarkt, Gefäßverengung der Blutgefäße, Herzmuskelschwäche, Schlaganfall, psychische Erkrankung, Schlafapnoe, Asthma, Krebs, Nierenversagen, Diabetes mellitus, HIV / AIDS, chronische Leberentzündung, Erkrankung des Skelett- oder Bewegungsapparates?

Auch diese Frage ist sehr umfassend und fragt über einen recht langen (für BU-Anträge normalen) Zeitraum zurück. Immerhin geht es bei dieser Frage nur um Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen. Wenn Sie jeden Morgen mit Rückenschmerzen aufwachen und keinen Arzt oder einen Behandler aufgesucht haben, dann können Sie diese Frage verneinen.

 

5. Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 2 Jahren über einen Zeitraum von 4 Wochen regelmäßig oder wiederholt Medikamente ein oder wurden Ihnen diese verordnet?

Diese Frage reicht lediglich zwei Jahre zurück und hat mit vier Wochen Medikamenteneinnahme einen recht langen Zeitraum. Da aber auch danach gefragt wird, ob Ihnen Medikamente verordnet wurden, spielt der Zeitraum der Einnahme an dieser Stelle keine Rolle mehr. Immerhin stellt die ERGO aber nachfolgende klar, dass hierbei nicht anzugeben ist, wenn die Medikamente wegen Atemwegsinfekten, Covid-19 ohne Krankenhausbehandlung, Magen-/Darm- und Harnwegsinfekte, Impfungen, Medikamente wegen Schilddrüsenunterfunktion- oder überfunktion eingenommen werden. Was mich allerdings wundert: Die Anti-Baby-Pille findet keine Erwähnung bei den nicht angegebenen Medikamenten. Damit ist die Aktion für alle Frauen, die die Pille nehmen, nicht möglich.

 

6. Bestehen aktuell oder bestanden in den letzten 6 Monaten vor Antragsstellung Beschwerden oder Funktionsstörungen?

Bei dieser Frage müssen dann auch alle Rücken- und andere Schmerzen angegeben werden, auch wenn Sie deswegen nicht zur Untersuchung oder in Behandlung waren. Hierbei sind dann auch Einschränkungen des Seh- oder Hörvermögens anzugeben. Eine Sehminderung kleiner als 8 Dioptrien muss dabei nicht angegeben werden.

 

7. Beträgt die Höhe der Gesamtversorgung (alle BU-Versicherungen zusammengerechnet) mehr als 60 % Ihres Bruttoeinkommens im Durchschnitt der letzten drei Jahre. (Für Berufseinsteiger gilt das aktuelle Jahresbrutto gemäß Arbeitsvertrag)

Da die meisten Einkommen (gerade in den vergangenen Jahren) regelmäßig steigen, ist die abzusichernde Rentenhöhe unter 60 % Ihres tatsächlichen Bruttoeinkommens. Da noch einige Abzüge von der Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall zu erwarten sind, ist diese Betrachtung über drei Jahre in vielen Fällen zu Ihrem Nachteil.

 

Bewertung der Risikofragen der ERGO BU-Aktion

Wirklich vereinfachte Gesundheitsfragen kann ich nicht erkennen. Sogar im Vergleich zu Mitbewerbern, die keine Aktion haben. Bei den Medikamenten kann eventuell der Abfragezeitraum von zwei Jahren beim Einen oder Anderen relevant sein. Da die Anti-Baby-Pille aber streng genommen auch mit angegeben werden muss, ist diese BU für viele Frauen schon deswegen nicht möglich. Ansonsten fällt mir auch kein relevanter Bereich auf, der nicht abgefragt wird. Insgesamt also nichts Besonderes!

Hobbys müssen nicht angegeben werden

Eine Besonderheit gibt es dann allerdings doch: Die ERGO fragt beim Aktionsantrag nicht nach Hobbys! Somit sind alle Freizeitaktivitäten und Hobbys versicherbar. Auch diejenigen, die Sie normalerweise nicht oder nur mit (teilweise sehr hohen) Zuschlägen abgesichert bekommen. Zum Beispiel Tiefseetauchen, Parcour, Rugby, Turnierreiten, American Football und viele andere Sportarten und Funsportarten. Das ist im Vergleich zu vielen anderen BU-Versicherungen tatsächlich ein Mehrwert.

BU mit Umstellungsoption auf einen besseren Garantiezins im Jahr 2025

Wie viele andere Versicherer bietet auch die ERGO für alle, die heute eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die Prüfung einer Besserstellung im kommenden Jahr an. Dadurch erhalten Sie ab dem kommenden Jahr zwischen drei und acht Prozent mehr BU-Leistung für den gleichen Beitrag.  Wie hoch Ihr Vorteil genau ist, hängt dabei auch vom Alter bei Abschluss der Versicherung ab. Da die ERGO BU-Aktion für alle unter 35 Jahre ist, scheint mir eine Erhöhung für bis zu acht Prozent sehr realistisch zu sein.

 

Lohnt sich die Aktion zur ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer wirklich kerngesund ist und alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß verneinen kann, der bekommt sehr sicher auch bei allen anderen Versicherungen ein Angebot zu normalen Konditionen. Der wirklich große Vorteil ist aus meiner Sicht, dass keine Hobbys und Freizeitrisiken angegeben werden müssen. Damit sind alle, die ein nicht oder schwer versicherbares Hobby haben und gesundheitlich fit sind, im Vorteil. Diese Zielgruppe schätze ich persönlich allerdings sehr klein, da ein Hobby mit höherer Unfallgefahr auch den einen oder anderen Krankenhausaufenthalt mit sich bringt und es dann mit den Gesundheitsfragen knapp werden könnte. In Einzelfällen kann es aber ein stimmiges Konzept sein.

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