Der BU-Profi

VorlageBlog-55-BeitragsbildVerbraucherschutz – das ist ein wohlklingender Begriff

Und Verbraucherschutz ist tatsächlich enorm wichtig, denn bei der großen Anzahl an Handelswaren und Finanzprodukten am Markt ist es sehr schwer den Überblick zu behalten. Da braucht es Institutionen, die den Verbraucher schützen.

Die Verbraucherzentralen haben sich diese Aufgabe auf die Fahne geschrieben. Sie wirken dabei ehrenamtlich und unabhängig. Ganz ohne wirtschaftliches Interesse und fachlich extrem versiert.

Das dieser Eindruck aber des Öfteren täuscht beweist wieder einmal ein aktuelles Beispiel:

Wrong WayAm 25.08. schrieben die Kieler Nachrichten einen Artikel, der sich pünktlich zum Start des neuen Ausbildungsjahres mit der Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz befasst.

Als Experten verlässt man sich auf den Michael Herte von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Föllige Ahnungslosigkeit?

Bei der Aufzählung der wichtigsten Versicherungen liegt Herte mit der Krankenversicherung und der Privathaftpflichtversicherung sehr richtig. Dann allerdings kommt er auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu sprechen und rät Studenten und Berufseinsteigern vom Abschluss erst einmal ab.

„Grund: Die Police beziehe sich direkt auf einen Beruf – ob dieser nach der Ausbildung tatsächlich ausgeübt werde, sei aber nicht gewiss.“ – sagt er zur Begründung. Und liegt damit aber sowas von falsch. Hätte er auch nur ein einziges Mal die Versicherungsbedingungen einer BU-Versicherung gelesen wäre ihm aufgefallen, dass stets der „zuletzt ausgeübte Beruf, wie er ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgestaltet war“ versichert ist. Mit anderen Worten: der Versicherungsschutz folgt selbstverständlich bei einem Berufswechsel und sogar bei einer Änderung der Ausgestaltung seines Berufes.

Das sollte man zumindest wissen – zumindest wenn man Verbraucher in solchen Themen berät. Oder?

Nur eine Ausnahme?

VerbraucherSCHUTZ setzt natürlich in erster Linie Ehrlichkeit und Neutralität aber selbstverständlich auch Fachwissen und Kompetenz voraus.

Handelt es sich bei den Aussagen von Herrn Herte vielleicht nur um einen Einzelfall? Wie gehen Verbraucherzentralen mit dem Thema um? Ist eine kompetente und verlässliche Beratung sichergestellt?

Ein Beispiel aus meinem Kundenkreis spricht leider eine andere Sprache: Bevor einer meiner Kunden das Gespräch mit mir führte ließ er sich gegen ein Honorar von knapp 100,- Euro in einer Verbraucherzentrale etwas zum Thema BU-Versicherung erzählen.

Mit einem stattlichen Einkommen von gut 2.000,- Euro Netto im Monat hoffte der Dipl.-Ingenieur auf einen kompetenten Rat.

Fazit: Pauschal und ohne nach seinem Verdienst zu fragen wurde ihm zu einer Monatsrente von 1.000,- Euro geraten. Einen Bedingungsvergleich gab es ebenfalls nicht, es wurde stattdessen ausschließlich nach dem nicht garantierten Zahlbeitrag verglichen und ohne weitere Rückfragen erhielt der Interessent die drei günstigsten Anbieter auf einem Zettel notiert.

Sie dürfen drei Mal raten warum er nach diesem Erlebnis ein Gespräch mit mir gesucht hat.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwotet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Der Blick in die sprichwörtliche Röhre

Gefährlich wird es für jene Verbraucher, die dem falschen Rat der Verbraucherzentrale folgen und mit zu geringen und oftmals qualitativ schlechten Absicherungen aus so einem Gespräch raus gehen. Tritt der Leistungsfall lässt die Erkenntnis über den zu geringen oder nicht vorhandenen Schutz nicht lange auf sich warten.

Gut, wenn man in so einem Fall jemanden für die Falschberatung verantwortlich und sogar haftbar machen kann.

Der oft von Verbraucherzentralen als geldgeil und unfähig beschimpfte Versicherungsmakler – weil er Provisionen für seine Arbeit erhält – müsste jetzt voll für den Schaden des Verbrauchers aufkommen. Reichen seine finanziellen Mittel nicht besteht zwingend eine sogenannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die hier einspringt.

Anders ist dies jedoch bei den Verbraucherzentralen: für keine hier getroffene Aussagen müssen die Mitarbeiter oder die VBZ haften. Die Rechnung zahlt also immer der Verbraucher alleine. Ist das Verbraucherschutz?

Was muss sich ändern?

Koch ist keine geschützte Bezeichnung. Nur weil sich jemand so nennt muss er noch längst nicht kochen können. Im schlimmsten Fall bleibt das Essen der Gäste stehen.

Bei Versicherungen und Finanzdienstleistungen ist es ähnlich. Auch hier kann sich im Prinzip jeder Experte nennen und wilde Meinungen verbreiten. Jedoch sind die Konsequenzen in vielen Fällen schwer und weitreichend. Ganze Existenzen können auf dem Spiel stehen.

Wer nun also noch gewerblich Verbraucher in solch wichtigen Fragen berät, also Geld für seine Arbeit nimmt, der sollte auch über klar definierte und ständig überprüfte Qualifikationen und Fachwissen verfügen und er muss auch ohne Ausnahme für sein Handeln haften.

Hier sind aus meiner Sicht zum einen die Verbraucher gefragt. Informieren Sie sich vor einem Beratungsgespräch über den Status des Beraters. Ist er unabhängig oder gebunden? Zahlen Sie ihn über ein Honorar oder durch eine Provision? Haftet er für sein tun und unterlassen?

Um meinen Status vor dem ersten Gespräch klar zu stellen erhalten meine Kunden mit der Terminvereinbarung eine ausführliche Erstauskunft in der unter anderem diese Fragen beantwortet werden.

Zum anderen ist aber auch die Politik gefragt den Verbraucherschutz komplett neu und transparent zu organisieren. Da die Verknüpfungen zwischen VBZ und Politik jedoch sehr eng sind, ist dieser Weg noch ein außerordentlich weiter.

Das „Experten“ öfter falsch liegen lesen Sie auch in diesem Artikel

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