Der BU-Profi

Tarifbeitrag

Der Tarifbeitrag gibt in der Berufsunfähigkeitsversicherung den Beitrag an, den die Versicherung sicher kalkulieren kann. Hierzu werden die Wahrscheinlichkeiten für eine bestimmte Berufsgruppe, das Alter bei Abschluss und die Laufzeit des Vertrags einbezogen. Natürlich spielen dann auch die Höhe der BU-Rente und der Garantiezins eine wichtige Rolle.

Aus diesen und einigen weiteren Parametern bildet die Versicherungsgesellschaft dann den Tarifbeitrag.

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Teilzeitklausel

Die Teilzeitklausel ist im Jahr 2019 als Neuerung in der Berufsunfähigkeitsversicherung von der Condor Lebensversicherung AG eingführt worden. Sie soll Angestellte in Teilzeit besserstellen und somit den Zungang zur BU-Leistung erleichtern.
Seitdem haben immer mehr Versicherungen eine solche Regelung in ihre Versicherungsbedingungen geschrieben. Wobei man sagen muss, dass es DIE eine Teilzeitklausel nicht gibt. Dazu unterscheiden sich die Klauseln am Markt zu sehr.
Einen Überblick aller aktuellen Teilzeitklauseln und meine Bewertung dazu finden Sie in meinem Blog „Für wen ist die Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?“

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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Wie der Name „Vorvertragliche Anzeigepflicht“ schon vermuten lässt, geht es dabei um Angaben vor dem Vertragsabschluss. Genau genommen um den Abschluss von zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung.

Die Vorvertragliche Anzeigepflicht ist in Paragraf 19 des VVG geregelt. Hier können Sie nachlesen, was Sie bei der Antragsstellung angeben müssen und was die Versicherung tun kann, wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen.

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Zuverdienstregelung

Den Begriff der Zuverdienstregelung gibt es eigentlich gar nicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es handelt sich dabei um ein Kunstwort.

Gemeint ist damit, ob es bei der konkreten Verweisung eine klare Regelung gibt, wann das Einkommen aus einem Verweisungsberuf zumutbar ist. Bei guten Versicherungsbedingungen beträgt diese Grenze 20%. Wenn Sie in Ihrer Tätigkeit Berufsunfähig sind und tatsächlich einen anderen Beruf ausüben, dann dürfen Sie also bis zu 80% Ihres letzten Bruttoeinkommens verdienen (Zuverdienst) und bekommen Ihre Berufsunfähigkeitsrente weiterhin.

Fehlt diese Zuverdienstregelung, dann kann das bei Berufen mit gutem Einkommen zu einem großen Nachteil führen.

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