Der BU-Profi

Weil dieser Blogbeitrag wahrscheinlich sehr lang wird, mache ich es in der Einleitung mal kurz und knapp.

Wir haben uns mit der Frage beschäftigt: „Welche ist die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?

Da diese Frage tatsächlich nicht ganz leicht zu beantworten ist, weil die Anforderungen von jedem Arzt und jeder Ärztin unterschiedlich sind und sich auch die Voraussetzungen ziemlich unterscheiden (Stichwort Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen), ist die Antwort immer sehr individuell.

Ein Arzt und eine Ärztin verleihen den Titel "Die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte"
Um Ihnen trotzdem die bestmögliche Hilfe an die Hand geben zu können, haben wir nahezu alle BU-Tarif am Versicherungsmarkt auf die Anforderungen für Ärzte geprüft und führen diese im Vergleich auf. Immer mit der jeweiligen Empfehlung, ob und unter welchen Voraussetzungen diese BU-Versicherung besonders gut für Ärztinnen und Ärzte geeignet ist.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwortet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Welche Kriterien haben wir beim Vergleich „Beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte” berücksichtigt?

Damit Sie die Ergebnisse gut nachvollziehen können, sprechen wir erst einmal über die Kriterien, die zu der jeweiligen Entscheidung und Empfehlung geführt haben. Uns ist wichtig, dass Sie nicht einfach „blind“ irgendeinen BU-Tarif auswählen, weil irgendjemand gesagt hat „der soll ganz gut sein”, sondern weil Sie für sich verstanden haben, dass diese Berufunfähigkeitsversicherung zu Ihnen und Ihrem Bedarf passt.

 

Kriterium Nr. 1 – die BU-Profi MUST HAVES

Unsere MUST HAVES bilden die Grundlage jeder Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei geht es um Klauseln wie den Verzicht auf die abstrakte Verweisung, die Mitversicherung von Berufsunfähigkeit auch durch altersentsprechenden Kräfteverfall, klare und verbraucherfreundliche Vorgaben bei der konkreten Verweisung, keinen Zwang zur abstrakten Umorganisationsprüfung bei Angestellten, weltweiten Versicherungsschutz ohne Einschränkungen, Möglichkeit eines fiktiven Anerkenntnisses im Leistungsfall, keine „überraschenden“ Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten, eine sauber formulierte Arztanordnungsklausel (wenig überraschend ist dies insbesondere Ärzten sehr wichtig), der Verzicht auf eine Kündigung des Versicherers nach Paragraph 19 VVG bei unverschuldeter Verletzung Ihrer Anzeigepflicht und einige weitere Punkte.

Nur, wenn alle diese Kriterien vollständig und verbraucherfreundlich erfüllt sind, bietet Ihnen der Versicherer ein grundlegendes Fundament an Versicherungsschutz. Oder anders ausgedrückt: sind nicht alle diese Punkte erfüllt, braucht es sehr gute Gründe, den Versicherer trotzdem zu wählen.

 

Kriterium Nr. 2 – Versicherungsschutz bei Freiberuflern

Für niedergelassene Ärzte gelten andere „Spielregeln“ bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als für Angestellte. Auch für angestellte Ärzte kann dieser Punkt relevant sein, wenn später einmal der Schritt zu einer eigenen Niederlassung geplant ist. Hier sollten die Versicherungsbedingungen so gestaltet sein, dass im Leistungsfall am besten keine abstrakte Prüfung einer Umorganisation durchgeführt werden kann und bei einer konkreten Umorganisationsprüfung faire und klare Regeln gelten.

 

Kriterium Nr. 3 – sonstige Klauseln

Es gibt einige Klauseln, die je nach persönlicher Präferenz sinnvoll bis wichtig sein können. Darunter zum Beispiel die Infektionsklausel, der vollständige Verzicht auf die konkrete Verweisung oder auch die Teilzeitklausel. Anders als bei den BU-Profi MUST HAVES handelt es sich hierbei um Regelungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, die für den einen oder die andere wichtig sein können, aber nicht global für alle eine große Rolle spielen. Auch die Relevanz im Leistungsfall ist in der Regel nicht so hoch, wie uns so manche Marketingabteilung der Versicherer das weiß machen möchte. Genau deshalb macht es hier besonders viel Sinn, darüber zu sprechen.

 

Kriterium Nr. 4 – maximal versicherbare BU-Rente

Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch in bedarfsgerechter Höhe abgeschlossen werden können. Das klingt einfach, ist es aber gerade bei Kammerberufen wie Ärzten nicht immer. Die Kombination aus hohem Einkommen und der Mitgliedschaft im Versorgungswerk bringt so manchen BU-Versicherer „ins Schwitzen“. Bei höheren Berufsunfähigkeitsrenten bzw. höheren Einkommen weicht oftmals die sonstige Regelung „bis zu 60 % vom Bruttoeinkommen“ zu Ihrem Nachteil ab. Dann ist eine Absicherung beispielsweise nur noch zu 50 Prozent vom Brutto möglich. Hinzu kommt, dass ab einer bestimmten Rentenhöhe der BU-Versicherung auch die Leistung aus dem Versorgungswerk teilweise mit angerechnet werden muss. Obwohl es höchst unwahrscheinlich ist, dass aus der berufsständischen Versorgung eine Rente gezahlt werden muss. Das kann dann dazu führen, dass Sie deutlich weniger absichern können, als Sie wollen beziehungsweise, als Sie brauchen (wie viel BU-Rente brauche ich?).

 

Kriterium Nr. 5 – Anpassbarkeit durch Nachversicherung und Dynamik

Wir sollten auch über später sprechen, wenn eine Versicherung mehrere Jahrzehnte läuft und auch in 20 und 30 Jahren noch bedarfsgerecht sein soll. Bei späteren Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (im besten Fall auch ohne Risikoprüfung) kommt neben den Regelungen aus Kriterium Nr. 4 noch weitere mögliche Fallstricke hinzu:

  • Wie hoch ist die maximal mögliche BU-Rente, die durch die Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheits- und Risikofragen versichert werden kann?
  • Bis zu welchem Lebensjahr sind Anpassungen und Erhöhungen durch die Beitragsdynamik möglich?
  • Gilt eine Verlängerungsgarantie, bei der die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung verlängert werden kann, wenn sich die Regelaltersgrenze erhöht, auch für die berufsständische Versorgung oder nur für die gesetzliche Rentenversicherung?

 

Kriterium Nr. 6 – gute Versicherbarkeit

Seien wir ehrlich: was bringen Ihnen die besten Versicherungsbedingungen und die höchstmögliche Absicherungsmöglichkeit, wenn der Versicherer Sie aufgrund von Vorerkrankungen gar nicht versichern möchte oder Ihnen schon für jede Kleinigkeit umfangreiche Ausschlussklauseln „um die Ohren haut“? Richtig, gar nichts! Darum bewerten wir auch, wie die Versicherer mit den Angaben der Risikovoranfrage umgehen. Damit meinen wir ausdrücklich nicht, dass die Versicherung jeden Kunden ohne Einschränkungen versichert, sondern, dass die Risikoprüfer jedes Risiko individuell und mit entsprechender versicherungsmedizinischer Kompetenz prüfen. Und wenn es dann Ausschlüsse geben muss, sollten diese möglichst präzise nur das ausschließen, was bereits vorgeschädigt ist. Globale Ausschlüsse wie „Ausschluss der Wirbelsäule einschließlich Bänder, Sehnen und Muskeln sowie Folgen“ ohne weitere Ergänzungen sind nicht zu empfehlen, da auch zum Beispiel ein Tumor im Bereich der Wirbelsäule, die zu einer Berufsunfähigkeit führt, damit ausgeschlossen wäre. Das Gleiche gilt auch für eine Verletzung mit schweren Folgen durch einen Unfall.

 

Die gute Nachricht für Sie: Wenn Sie von uns beraten werden, dann passen wir sehr gut darauf auf, dass Sie nur die bestmöglichen Ergebnisse bekommen.

 

Welche BU-Tarife für Ärzte haben wir geprüft?

Als Versicherungsmakler können wir sowohl die BU-Versicherer anbieten, die dafür eine Courtage / Provision bezahlen, als auch die, die das nicht tun. In dem Fall, dass wir vom Versicherer kein Geld bekommen, vereinbaren wir mit unseren Kunden eine Honorarvereinbarung. Auch wenn es ganz wenige Versicherungen gibt, die ausschließlich über den eigenen Vertrieb vermittelt werden wollen, vergleichen wir diese trotzdem. Mehr dazu, welche Versicherungen wir in unserer Tagesarbeit berücksichtigen und vergleichen, haben wir in unserem Leitfaden dazu niedergeschrieben. Im Vergleich „Die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte“ haben wir jeweils die aktuellsten uns vorliegenden Versicherungsbedingungen berücksichtigt.

 

Die besten BU-Versicherungen für Ärzte

Den Anfang machen wir mit unseren Empfehlungen, die hier alphabetisch sortiert sind. Diese Tarife und Versicherer sind grundsätzlich unsere erste Wahl, wenn es darum geht, Ihnen als Ärztin oder Arzt bestmöglichen Versicherungsschutz für das Risiko Berufsunfähigkeit zu bieten und gleichzeitig alle oben genannten Kriterien bestmöglich zu erfüllen.

 

BU-Versicherung der Allianz für Ärzte

Die Allianz nimmt in dieser Bewertung eine besondere Rolle ein. Sie ist der Einzige der empfohlenen Versicherer, der nicht alle BU-Profi MUST HAVES erfüllt. Allerdings hat die Allianz im Rahmen unseres Heilberufe-Konzeptes einen festen Platz, da Ärzte sich hier mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen versichern können. Das macht die Allianz BU-Versicherung gerade für Ärzte sehr stark, denn es gibt einen sehr eingeschränkten Abfragezeitraum und es müssen nur Erkrankungen angegeben werden, die auch behandelt wurden. Beschwerden ohne Behandlung fallen damit aus der Angabepflicht heraus. Außerdem muss der Behandlungszeitraum mindestens sechs Wochen betragen, womit auch wieder viele Behandlungen, die kürzer gedauert haben, nicht anzugeben sind. Die Versicherungsbedingungen sind insgesamt in Ordnung, es fehlen allerdings besondere Klauseln für Ärzte. Bei Freiberuflern wird zwar auf eine Umorganisation bei Akademikern mit mindestens 90 Prozent Büroanteil und bei Betrieben mit unter 10 Mitarbeitern verzichtet, das dürfte aber nicht auf jede Arztpraxis zutreffen. Hier fehlt zum Beispiel eine explizite Regelung für Heilberufe.

Die Infektionsklausel ist hingegen sehr gut, da sie auch bei einem teilweisen (mindestens 50%igen) Tätigkeitsverbot die volle Berufsunfähigkeitsrente leistet. Um die Nachversicherungsgarantien optimal nutzen zu können, ist es im Heilberufekonzept wichtig, dass Sie den Ursprungsvertrag richtig gestalten. Wenn Sie hier auf die maximal möglichen 2.275,- Euro BU-Rente stellen, können Sie um weitere knapp 2.000,- Euro ohne neue Risikoprüfung erhöhen. Das ist sehr ordentlich. Hinzu kommt die Beitragsdynamik, die zwar auf eine Obergrenze in Euro verzichtet, aber leider nach dem 55. Lebensjahr nicht mehr fortgeführt wird. Damit können Sie gerade in den letzten Jahren in eine Unterversicherung geraten. Dafür gilt die Verlängerungsgarantie auch für das Versorgungswerk.

Also rein von den Versicherungsbedingungen wäre die Allianz nicht unter unseren Empfehlungen, in der Kombination mit der vereinfachten Annahme mit bis zu 2.275 Euro und der entsprechenden Erhöhungsmöglichkeit auf über 4.000,- Euro kann sie dann allerdings für Ärztinnen und Ärzte sehr interessant sein. Auch deswegen, weil bei der Aktion über den Verband der Heilberufe weder nach bestehenden BU-Versicherungen, noch nach Anwartschaften aus dem Versorgungswerk gefragt wird. Damit kann die Allianz BU im Zweifel auch immer noch auf eine bestehende Absicherung draufgesetzt werden.

Insgesamt ist die Allianz gerade durch die vereinfachte Gesundheits- und Risikoprüfung für Ärzte sehr interessant und kann daher unterm Strich eine Empfehlung sein.

 

Alte Leipziger BU-Versicherung für Ärzte

Kommen wir zur ersten „echten“ Empfehlung: die BU-Versicherung der Alte Leipziger. Der Versicherer aus Oberursel erfüllt alle BU-Profi MUST HAVES und bietet damit eine sehr gute Grundlage für den Schutz seiner Kunden im Falle einer Berufsunfähigkeit. Für die besonderen Bedürfnisse von Ärztinnen und Ärzte kann dieser Versicherer auch einiges anbieten: Die Infektionsklausel greift grundsätzlich bereits ab einem Berufsverbot von mindestens 50 Prozent. Bei Human- und Zahnmedizinern, sowie Studierenden der Human- und Zahnmedizin reicht es bereits aus, wenn sich das Tätigkeitsverbot auf die Behandlung, Betreuung und Versorgung von Patienten bezieht. Freiberufliche Ärzte mit eigener Praxis profitieren außerdem davon, dass die Alte Leipziger auf die abstrakte Prüfung einer Umorganisation des Betriebs verzichtet, wenn sie weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigen. Das ist noch nichts Besonderes.
Die Besonderheit ist dabei, dass als Mitarbeiter in diesem Sinne nur zählt, wer einen akademischen Abschluss in einem Heilberuf hat. Fairerweise muss man in beiden Fällen ergänzen, dass in der Leistungspraxis wohl auch beide Fälle ohnehin zur Leistung geführt hätten bzw. eine Umorganisation der ärztlichen Tätigkeit auf Arzthelferinnen sehr schwer würde. Klarstellungen schaffen aus unserer Sicht Sicherheit und daher sind diese Formulierungen sehr sinnvoll.

Einen „echten“ Mehrwert bieten die Oberurseler dann bei der Verlängerungsgarantie, die auch für Kammerberufe gilt, und bei der Dynamik, die erst ab dem 62. Lebensjahr erlischt. Die Nachversicherungsgarantie orientiert sich von der Idee, etwas an der Allianz, ist aber in Summe nicht ganz so gut wie bei den Münchnern. Wenn Sie bereits im Job sind, können Sie maximal um insgesamt 1.000,- Euro nachversichern. Bei Studenten gibt es zusätzlich eine Erhöhungsmöglichkeit um weitere 1.500,- Euro nach Aufnahme des Berufs, allerdings ist die Gesamtrente nach allen Erhöhungen auf 3.500,- Euro begrenzt.

Das wohl größte Manko dieses bedingungsseitig sehr guten BU-Tarifs für Ärzte ist aber die Anrechnung des Versorgungswerkes. Bereits ab einer Berufsunfähigkeitsrente von mehr als 42.000,- Euro im Jahr, bzw. 3.500,- Euro im Monat, muss die BU-Leistung aus der berufsständischen Versorgung hälftig angerechnet werden. Insgesamt ist die Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte eine sehr gute Wahl und fällt mit unter unsere Empfehlungen. Je nach individueller Situation gibt es aber bessere Versicherer, da die BU-Bedingungen gerade bei Nachversicherung und maximaler Absicherung aufgrund Versorgungswerk nicht so punkten können.

 

BU für Ärzte bei der Baloise

Auch die Baloise gehört aus unserer Sicht zu den Top-Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte. Das liegt unter anderem daran, dass der Versicherer aus Hamburg mit Schweizer Wurzeln einige Klauseln speziell für diese Zielgruppe ausgelegt hat. Die Infektionsklausel leistet bereits bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot von mindestens 50 Prozent. Besonders spannend ist außerdem, dass die Baloise auf die konkrete Verweisung bei Ärzten verzichtet. Für Sie bedeutet das: sobald Sie als Arzt berufsunfähig sind, bekommen Sie Ihre BU-Rente. Auch dann, wenn Sie noch in einem anderen Beruf weiterarbeiten, in dem Sie ein vergleichbares Ansehen haben und unabhängig davon, was Sie dort tatsächlich verdienen. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie als Arzt berufsunfähig sind, weil Sie eine Kontaktallergie bekommen haben oder weil Sie aufgrund eines Tremors oder einer Epilepsie nicht mehr operieren dürfen und Sie stattdessen bei einem Versicherer in der Risiko- oder Leistungsprüfung als Gesellschaftsarzt anfangen. Einkommen und Ansehen werden hier vergleichbar sein, die Baloise würde trotzdem im Falle einer Berufsunfähigkeit weiterhin Ihre Leistung erbringen.

Für freiberufliche Ärzte in einer Niederlassung verzichtet der Versicherer auf die abstrakte Umorganisationsprüfung, wenn kein weiterer Mitarbeiter mit derselben beruflichen Tätigkeit in der gleichen Praxis beschäftigt wird.

Beim Thema Nachversicherung und Dynamik kann die Baloise einerseits punkten, bekommt andererseits aber leider auch einen kleinen Abzug.

Wir fangen mal mit den Negativpunkten an: Erhöhungen der BU-Rente im Rahmen der Dynamik sind nur bis zum Erreichen des 55. Lebensjahres möglich. Danach wird die Rente nicht mehr weiter erhöht. Bei einer Laufzeit bis zu Ihrem 67. Lebensjahr findet somit die letzten 12 Jahre keine Anpassung mehr statt. Auch die Möglichkeit einer Verlängerung der Laufzeit ist aus unserer Sicht nicht so gut geregelt. Zwar gilt die Klausel auch ausdrücklich dann, wenn sich die Regelaltersgrenze im Versorgungswerk erhöht, es lässt sich aber leider lediglich die Leistungsdauer verlängern, nicht die Versicherungsdauer.

Nun kommen wir dann zum Positiven: die Nachversicherung lässt eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente auf bis zu 4.000 Euro ohne erneute Risikoprüfung zu. Zusätzlich kann eine Einmalleistung in Höhe von bis zu 36 Monatsrenten (Cash+) vereinbart werden. Eine Leistung in dieser Höhe ist am Markt nach unserer Kenntnis einzigartig. Ein weiterer wichtiger Pluspunkt ist, dass die Leistung aus dem Versorgungswerk erst ab einer monatlichen BU-Rente von mehr als 4.000 Euro hälftig angerechnet wird.

Die Baloise zählt damit zu unseren Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte sowie für Studierende der Humanmedizin, die von den Nachversicherungsmöglichkeiten besonders profitieren.
Allerdings sollten Sie hierbei immer die Kombination mit einem weiteren Versicherer anstreben, der eine Beitragsdynamik über das 55. Lebensjahr hinaus bietet.

 

Die Bayerische Ärzte BU

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung von „Die Bayerische“ schafft es in unsere Riege der Empfehlungen. Zwar fehlt es in diesem BU-Tarif an speziellen Klauseln und Besonderheiten für Ärzte, aber das machen die Münchener mit ihren Nachversicherungsmöglichkeiten wieder wett.

Die Infektionsklausel greift auch bereits bei teilweisem Berufsverbot. Auf die Prüfung einer Umorganisation wird immerhin bei Betrieben und Praxen mit unter 5 Mitarbeitern oder bei Akademikern verzichtet, die mindestens 90 % Bürotätigkeiten ausüben. Da ist bei Ärzten in der Regel nicht der Fall, weswegen es hierfür leichte Abzüge in der Gesamtbewertung gibt. Allerdings sind die Kriterien für die Überprüfung der Umorganisation an sich dann wieder sehr gut, denn sobald Sie durch die Umorganisation Gewinneinbußen von mindestens 20 Prozent haben, gilt diese als gescheitert und Sie bekommen Ihre BU-Leistung.

Bei diesem Versicherer können Sie auf Wunsch mit dem Baustein Prestige auch einen Verzicht auf die konkrete Verweisung vereinbaren, womit Sie dann trotz Berufsunfähigkeit in einem anderen Beruf beliebig viel arbeiten und verdienen können und weiterhin Ihre Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommen. Wie sinnvoll eine solche Regelung ist, erklären wir in unserem YouTube Video zum Thema „Verzicht auf die konkrete Verweisung”.

Wie eben schon angekündigt, kommt die Stärke der Münchener aber in der Nachversicherung besonders zur Geltung. Die BU-Rente kann ohne neue Risikoprüfung auf bis zu 72.000 Euro Jahresrente erhöht werden. Davon 4.000 Euro im Monat im Rahmen der „echten“ Nachversicherung bei zahlreichen Ereignissen und die weiteren 2.000,- Euro bei Gehaltssteigerungen. Hinzu kommt die Dynamik, die jetzt bis zu 5 Jahre vor Ablauf erhöht wird (bislang wurde diese ab dem 55. Lebensjahr aus dem Vertrag ausgeschlossen). Bis zu fünf Jahre vor Ablauf bedeutet somit auch, dass sich diese bei einer Verlängerung der Versicherungs- und Beitragsdauer ebenfalls verlängert. Gut, dass die Verlängerungsgarantie auch für die berufsständische Versorgung gilt und sich somit unter anderem auch für die Zielgruppe der Ärzte sehr gut eignet. Da die Anrechnung des Versorgungswerkes auch erst ab 50.000 Euro jährlicher BU-Rente mit 50 % erfolgt, ist eine bedarfsgerechte Absicherung in vielen Fällen möglich.

Fazit: Zwar bietet die Bayerische im Bedingungswerk keine „Spezialitäten“ für die Absicherung von Medizinern an, Sie können sich aber auf sehr gute Bedingungen verlassen. Wenn das Ergebnis der Risikoprüfung stimmt und Sie wahrscheinlich dauerhaft angestellt bleiben, dann bekommen Sie hier einen sehr guten Versicherungsschutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit, der auch bei größeren Einkommenssprüngen sehr gut mithalten kann.

 

 

Ärzte BU bei der Gothaer (Barmenia Gothaer)

Die Gothaer, die nach der Fusion mit der Barmenia nun Barmenia Gothaer heißt, bietet ebenfalls einen insgesamt sehr guten BU-Tarif für die Zielgruppe der Mediziner an. Standard ist auch hier, dass die Infektionsklausel bereits bei teilweisem Tätigkeitsverbot leistet und dass es für die Leistung bei Ärzten ausreicht, wenn sich das Verbot der Tätigkeit mindestens darauf bezieht, Patienten zu versorgen, zu untersuchen oder zu behandeln.

Einen Verzicht auf die konkrete Verweisung gibt es hierbei nicht und auch keine spezielle Regel zum Verzicht auf die Prüfung einer Umorganisation bei freiberuflichen Ärzten. Stark ist diese Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings bei den Erhöhungsmöglichkeiten und der maximalen Absicherungshöhe. Die Dynamik läuft bis zu einem Jahr vor Ablauf der Versicherung und es gibt keine sumerische Obergrenze. Lediglich darf die BU-Rente nicht über die finanzielle Angemessenheitsgrenze steigen.

Dabei und auch beim Abschluss wird die berufsständische Versorgung erst ab 50.000 Euro jährliche Berufsunfähigkeitsrente zur Hälfte berücksichtigt. Darüber hinaus ist die finanzielle Angemessenheitsgrenze sehr großzügig. Die ersten 85.000 Euro Jahresbruttoeinkommen können bis zu 70 Prozent abgesichert werden und das darüber hinausgehende Einkommen zu 50 %. Damit lassen sich auch höhere Einkommen in vielen Fällen adäquat absichern.

Im Rahmen der Nachversicherung stellt die Barmenia Gothaer bei Erhöhungen bis zu 3.000 Euro BU-Rente pro Monat keine Risikofragen. Sobald Sie diese Grenze erreicht haben, können Sie weitere Erhöhungen durch die Karrieregarantie auf bis zu 6.000 Euro im Monat ohne Risikoprüfung durchführen, wenn sich Ihr Einkommen um mindestens fünf Prozent erhöht hat (bei Angestellten) bzw. Sie seit mindestens sechs Jahren freiberuflich tätig sind und sich Ihr Gewinn um mindestens zehn Prozent innerhalb der letzten drei Jahre erhöht hat.

Zum Fazit können wir sagen, dass die Barmenia Gothaer zwar im Bedingungswerk recht wenige Besonderheiten für Ärztinnen und Ärzte bereithält, durch die späte Anrechnung des Versorgungswerkes, die großzügige Regelung zur finanziellen Angemessenheit und auch die sehr guten Nachversicherungsmöglichkeiten für Mediziner dennoch eine sehr gute Lösung für die Absicherung des Risikos „Berufsunfähigkeit“ sein kann.

BU der Hannoversche für Ärzte

Die Hannoversche hat in den letzten Jahren einiges getan und zählt mittlerweile bei uns zum engsten Kreis der Empfehlungen.  Auch bei den Hannoveranern gibt es eine Infektionsklausel, die ebenfalls schon ab einem teilweisen Verbot der Tätigkeit vollständig leistet (mindestens 50 %).

Auch die Anpassbarkeit ist seit dem Update im September 2024 deutlich besser geworden. Über die Nachversicherungsgarantie und die Karrieregarantie kann die BU-Rente auf bis zu 6.000 Euro im Monat erhöht werden. 
Die Dynamik stoppt erst zum 60. Lebensjahr oder wenn 10.000 Euro Monatsrente überschritten werden, und die Versicherungs- und Leistungsdauer orientiert sich auch an einer Verschiebung des Renteneintrittsalters im Versorgungswerk.

Ein kleines Manko ist immer noch die Grenze der Dynamik von 10.000 Euro, was aber im Verhältnis zu anderen BU-Versicherungen mit einer Grenze deutlich großzügiger ist. 

Was noch fehlt, sind besondere Mehrwerte für Mediziner, wie der Verzicht auf die Prüfung der abstrakten Umorganisation oder den Verzicht auf die konkrete Verweisung. Auch, wenn das beides in vielen Leistungsfällen nicht kriegsentscheidend sein wird, andere bieten es eben und sind entsprechend stärker.

Sehr gut hingegen ist bei der Hannoversche, dass die Leistungen aus dem Versorgungswerk erst ab 4.000 Euro Monatsrente mit 50% angerechnet werden. Damit lässt sich gerade im Rahmen einer Zwei-Vertrags-Lösung eine sehr gute Absicherung gestalten. 

Fazit: Die Hannoversche schafft es dank der insgesamt sehr starken Versicherungsbedingungen auch in den Favoritenkreis für Mediziner

 

HDI Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

Der HDI hat ich bereits seit Längerem auf Kammerberufe spezialisiert und bietet somit auch für Heilberufe besonders gute Lösungen in der BU-Versicherung an. Genau deshalb schafft es dieser Versicherer auch, in unserem Heilberufe Konzept einen Platz neben der Allianz und einem weiteren Versicherer zu finden. Bedingungsseitig bietet die BU vom HDI dabei sehr starke Regelungen an:

Auch in dieser Berufsunfähigkeitsversicherung wird bereits die volle BU-Rente ausgezahlt, sobald Sie aufgrund einer Infektion über mindestens sechs Monate hinweg keine Patienten mehr untersuchen, versorgen oder behandeln dürfen. Da der HDI generell auf die Möglichkeiten der konkreten Verweisung verzichtet, können Sie auch im Fall einer Berufsunfähigkeit in einem anderen Beruf uneingeschränkt arbeiten, ohne die Zahlung der BU-Leistung zu gefährden.

Auch für die Prüfung einer Umorganisation hat der Versicherer eine sehr kundenfreundliche Regelung für freiberufliche Ärztinnen und Ärzte. Bei Ärzten mit in einer Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis, in der keine weiteren approbierten Mitarbeiter beschäftigt werden oder in einer Gemeinschaftspraxis kein weiterer Partner oder Mitarbeiter auf dem Fachgebiet des Versicherten tätig ist, wird auf die Umorganisationsprüfung verzichtet. Unabhängig davon wird auf die Überprüfung verzichtet, wenn zuletzt weniger als 5 Mitarbeiter beschäftigt waren. Hier hebt sich die Klausel für Ärzte positiv von der Standardklausel ab, bei der durchgängig in den letzten zwei Jahren weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt werden durften.

Beim Thema Nachversicherung hat der HDI aktuell noch Verbesserungspotenzial, da die Rentenhöhe gerade einmal auf 3.000 Euro im Monat erhöht werden kann und dabei für den erhöhten Anteil auch der neue, jetzt ausgeübte Beruf verwendet werden muss. Ist dieser teurer als die Tätigkeit beim Abschluss, wird der erhöhte Anteil auch teurer.

Dafür gibt es für Medizinstudenten eine sehr gute Regelung, die insbesondere im Rahmen einer 2-Vertrags-Lösung sinnvoll sein kann: Mit Abschluss des Medizinstudiums und Eintritt ins Berufsleben kann die BU-Rente in einem Satz auf bis zu 3.000 Euro erhöht werden, sofern diese beim Abschluss mindestens in Höhe von 500 Euro monatlich abgeschlossen wurde und Sie bei Ausübung dieser Nachversicherung nicht älter als 30 Jahre sind. Die Dynamik läuft noch darüber hinaus und ohne Summenbegrenzung. Eine Verlängerung der Versicherungs- und Leistungsdauer ist auch bei Änderung des Renteneintritts beim Versorgungswerk ohne neue Gesundheitsprüfung möglich.

Zusammenfassend bietet der HDI somit sehr guten Versicherungsschutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit für Ärzte. Im Rahmen unseres Heilberufe-Konzeptes kommt noch hinzu, dass bis zu 60 % vom Bruttoeinkommen abgesichert werden können und das Versorgungswerk dabei keine Rolle spielt. Weiterer Vorteil des Konzeptes für Ärztinnen und Ärzte ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung, bei der sehr konkret nur bestimmte Facharztbesuche der letzten drei Jahre abgefragt werden.

 

Sonderlösung im Heilberufe Konzept für Ärztinnen, Ärzte und Medizinstudierende

Wie bereits bei den Beschreibungen der Allianz und des HDI aufgeführt, bietet unser exklusives Versicherungsprofi Heilberufe-Konzept viele starke Mehrwerte für Mediziner. Diesem Kreis schließt sich ein weiterer Versicherer an, der aufgrund unserer Exklusivität nicht öffentlich genannt werden will. Bedingungsseitig erhalten Sie hierbei besonders starke und auf Ärztinnen und Ärzte ausgelegte Regelungen. So wird auch bei diesem Versicherer eine Leistung durch ein Berufsverbot im Rahmen des Infektionsschutzgesetztes ausgelöst, wenn sich dieses auf mindestens 50 % der Tätigkeit bezieht. Zusätzlich wird auf die Prüfung einer Umorganisation bei niedergelassenen Ärzten verzichtet und auch die konkrete Verweisung findet keine Anwendung. Auch die übrigen Bedingungen zählen aus unserer Sicht zur Marktspitze.

Beim Thema Anpassbarkeit müssen Ärztinnen und Ärzte zwar Abstriche hinnehmen, das liegt allerdings an den fast nicht mehr vorhandenen Risikofragen, zu denen wir gleich kommen. Effektiv bedeutet diese Einschränkung, dass es keine Nachversicherungsgarantien gibt. Die Dynamik ist allerdings mit bis zu 5 % pro Jahr in vollem Umfang weiterhin enthalten. Die gesamten Risikofragen beschränken lediglich auf diese drei Gesundheitsfragen:

  1. Sind Sie aktuell krankgeschrieben?
  2. Waren Sie in den letzten 24 Monaten vor Versicherungsbeginn länger als 14 Tage zusammenhängend krankgeschrieben?
  3. Sind Sie bereits berufsunfähig, erwerbsunfähig, pflegebedürftig, haben einen Grad der Behinderung oder einen Grad der Schädigungsfolgen?

Das bedeutet, dass auch keine Fragen zu bisherigen Absicherungen, zum Einkommen und zum Versorgungswerk gestellt werden.

Insbesondere, wenn Ärztinnen und Ärzte schon bestehende BU-Verträge haben und es aufgrund der gesamten Höhe der Absicherung in Kombination mit der Anrechnung des Versorgungswerkes, weiterer Versicherungsschutz in bedarfsgerechter Höhe nicht möglich ist, bietet sich diese Lösung perfekt an. Ebenso für Medizinstudenten, die bereits 2.000 Euro BU-Rente abgesichert haben und noch mehr Rente haben wollen. Für den Fall der Berufsunfähigkeit können hierbei bis zu 2.340 Euro abgesichert werden.

Gerade in Kombination mit den anderen Versicherern in unserem Versicherungsprofi Heilberufe-Konzept ergeben sich damit sehr interessante Möglichkeiten einer Absicherung bis zu über 7.000 Euro mit sehr wenigen Gesundheitsfragen und ohne Anrechnung der Berufsständischen Versorgungen.

 

Gute BU-Versicherungen, die es nicht zur besten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte geschafft haben

Am Markt gibt es auch andere Versicherer, die qualitativ hervorragend sind und die wir sogar in vielen Testberichte für ihre Bedingungen sehr loben, die es aber dennoch nicht unter die obigen Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte geschafft haben.

 

 

AXA BU-Versicherung / Deutsche Ärzteversicherung (DÄV)

Da die Deutsche Ärzteversicherung zur AXA gehört, sortieren wir die beiden Konzerne zusammen bei der AXA ein. Die Versicherungsbedingungen (AVB) beider Versicherer sind nämlich nahezu identisch. Das Image und auch ein paar kleine Sonderklauseln der Deutschen Ärzteversicherung suggerieren jedoch, dass es sich hierbei um ein besonders gutes Konzept für die Absicherung von Medizinern gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit handelt.

Die DÄV verzichtet in ihren AVB auf die konkrete Verweisung bei Ärzten. So kann die Berufsunfähigkeitsrente lediglich dann aufgrund eines Berufswechsels im Leistungsfall eingestellt werden, wenn Sie in eine andere Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut wechseln. Das würde bei einem Chirurgen aber auch bedeuten, dass diese im Fall einer Berufsunfähigkeit aufgrund einer Narkolepsie kein Geld mehr bekommt, wenn er als Gutachter ein vergleichbares Einkommen erzielt.

Auch für die Umorganisationsprüfung gibt es bei den Ärztespezialisten aus dem AXA-Konzern eine Besonderheit. Bei Praxen mit unter fünf Mitarbeitern wird auf diese Prüfung verzichtet. Die Besonderheit: als Mitarbeiter gelten nur diejenigen, die über einen akademischen Abschluss in einem Heilberuf verfügen.

Auch die Infektionsklausel greift bereits bei einem Tätigkeitsverbot von mindestens 50 %, das sich über mindestens sechs Monate erstreckt. Bisher ist das im Vergleich zu den unter „Empfehlungen für Ärzte“ aufgeführten Versicherungen schon vergleichbar. Das große Problem sind allerdings die Nachversicherungsmöglichkeiten.

Die Dynamik zum Ausgleich der Inflationsentwicklung stoppt nämlich sowohl zum 56. Lebensjahr, wie auch bei Erreichen von 5.000 Euro BU-Rente bei der AXA beziehungsweise 7.500 Euro BU-Rente bei der DÄV. Und diese fünftausend Euro oder auch siebentausendfünfhundert Euro sind nun mal nicht wirklich viel, wenn man die Einkommensentwicklung von Ärzten und die Inflation über die nächsten Jahrzehnte betrachtet. Bei der Nachversicherungsgarantie wird lediglich auf die Gesundheitsfragen verzichtet (Hobbys und berufliche Veränderungen müssen angegeben werden) und auch hierbei ist bereits bei der AXA bei Erreichen von 2.500 Euro und bei der DÄV bei 3.000 Euro im Monat Ende. Mit der AXA bzw. Der Deutschen Ärzteversicherung können Medizinerinnen und Mediziner somit nicht bedarfsgerecht abgesichert werden und daher fallen beide Tarife, trotz sonst brauchbarer Bedingungen durch.

 

Condor Berufsunfähigkeitsversicherung

Kommen wir zu der Condor Lebensversicherung, die zwar ebenfalls insgesamt über sehr gute Versicherungsbedingungen verfügt, speziell bei Ärzten für uns aber nicht zu den Empfehlungen gehört. Kommen wir erst einmal zum Positiven: Die Infektionsklausel ist gut und auf die  Prüfung einer Umorganisation wird bei Condor vollständig verzichtet.

Ähnlich wie auch bei der AXA und DÄV hat die Condor aber große Schwächen bei den späteren Anpassungsoptionen. Zwar verzichten die Hamburger dabei auf die Risikoprüfung und nicht nur auf neue Gesundheitsfragen, und die Rente ist sehr gut über Ereignisse zu erhöhen, aber für die Beitragsdynamik gilt eine Obergrenze von 5.000 Euro, was langfristig nicht zum Bedarf eines Arztes passt.

Auch die maximal mögliche Rentenhöhe zum Start ist auf 80 % vom Nettoeinkommen begrenzt. Da bringt es recht wenig, dass das Versorgungswerk erst ab 50.000 Euro jährliche BU-Rente berücksichtigt werden muss. Auch die Verlängerungsoption beschränkt sich auf Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und blendet die berufsständischen Versorgungen leider aus. Unterm Strich schafft es die Condor damit nicht, sich für Ärztinnen und Ärzte unter unseren Empfehlungen zu positionieren.

 

Lebensversicherung von 1871 (LV 1871) BU-Versicherung

Auch die LV 1871 gehört normalerweise zu unserem engsten Kreis an Empfehlungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei haben die Münchener es in den letzten drei Jahren sogar geschafft auf den ersten Platz der am meisten vermittelten BU-Anträge zu kommen. Bei den Ärztinnen und Ärzten schafft die Lebensversicherung von 1871 es dann aber leider nicht zur absoluten Spitzengruppe aufzuschließen.

Und ähnlich wie bei der Hannoverschen geht es hierbei um Kleinigkeiten. Die Infektionsklausel ist dabei mindestens vergleichbar gut wie bei allen vorgenannten Versicherern, und die LV 1871 verzichtet auf die Umorganisationsprüfung bei Arztpraxen.

Auch die Nachversicherungsmöglichkeiten sind sehr gut, denn gerade bei Ärzten können diese, inklusive der Karrieregarantie, auf über 7.000 Euro ansteigen. Dazu kommt, dass die Dynamik ohne Begrenzung bis zum Ablauf der BU-Versicherung mitläuft und die Verlängerungsoption auch den Kammerberuf berücksichtigt.

Im Vergleich zur Spitze fehlt (kleines Manko) ein Verzicht der konkreten Verweisung und (großes Manko), die Absicherung aus dem Versorgungswerk wird bereits ab 36.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise ab 40.000 Euro bei verheirateten hälftig angerechnet.
Das macht eine bedarfsgerechte Absicherung schwerer als in der Spitzengruppe.
Für freiberufliche Ärzte kommt außerdem hinzu, dass die Karrieregarantie für Selbstständige und Freiberufler noch ausbaufähig ist. Der Versicherer erwartet innerhalb von drei Jahren eine Gewinnsteigerung von mindestens 30 %. Wenn Sie dies erfüllen, dürfen Sie Ihre BU-Rente allerdings um maximal zehn Prozent erhöhen.

Hierbei gilt das Gleiche, was auch bei der Hannoverschen gilt: insgesamt eine sehr gute Absicherungslösung, aber für Ärztinnen und Ärzte gibt Tarife, die es speziell für diese Zielgruppen noch besser machen.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung der Nürnberger

Auch für die Nürnberger reicht es hauchdünn nicht, um zu den Top-Empfehlungen zu gehören. Anders als bei der Hannoversche und LV 1871 bietet der Versicherer aus Franken einige Besonderheiten für Ärzte wie zum Beispiel den Verzicht auf die konkrete Verweisung außerhalb einer ärztlichen Tätigkeit, den Verzicht auf die Umorganisationsprüfung für Arztpraxen und Infektionsklausel ab 50-prozentigem Tätigkeitsverbot.

Auch die Verlängerungsgarantie richtet sich an Kammerberufe und bindet sich nicht ausschließlich an die gesetzliche Rentenversicherung. Die Nuancen liegen im Fall der Nürnberger bei der Anrechnung des Versorgungswerkes ab 3.500 Euro monatlicher BU-Rente – wobei dies für Ärzte im Verhältnis anderer Kammerberufe schon gut ist, denn dort rechnet die Nürnberger schon ab 3.000 Euro an – und bei der Nachversicherung.

Nachversichert werden kann bis auf 3.000 Euro bei zahlreichen Ereignissen. Nach Erreichen dieser Grenze kann dann über die Karrieregarantie oder die Dynamik weiter erhöht werden. In beiden Fällen gibt es aber eine harte Grenze: sobald erstmalig 6.000 Euro Garantierente überschritten sind, gibt es keine weiteren Erhöhungen mehr. Außerdem gilt die Karrieregarantie nur für angestellte Ärzte.

Ich wiederhole mich, wenn ich das jetzt schreibe, aber auch im Fall Nürnberger liegt es nicht daran, dass dieser Tarif schlecht ist, sondern daran, dass andere, speziell für Ärzte besser sind.

 

 Swiss Life und KlinikRente BU

Die KlinikRente und die Swiss Life teilen sich ein Bedingungswerk, deswegen können wir die beiden Tarif hier zusammen behandeln. Bei der KlinikRente sind neben der Swiss Life, die dort Konsortialführer ist, auch noch andere Versicherungen im Boot, die sich Beiträge und Risiko teilen.

Die Swiss Life bietet grundsätzlich wirklich gute Bedingungen, die auch für Medizinier sehr gut passen: Infektionsklausel ab fünfzig Prozent, Verzicht auf Umorganisationsprüfung bei Einzelpraxen oder bei Gemeinschaftspraxen, bei denen kein weiterer approbierter Mitarbeiter oder kein Mitarbeiter des gleichen Fachs dort beschäftigt wird, sowie ein eingeschränkter Verzicht auf die konkrete Verweisung. Es kann nur auf eine Tätigkeit verwiesen werden, die ärztliche, pharmazeutische oder psychotherapeutische Fähigkeiten verlangt und konkret ausgeübt wird. Auch die Verlängerungsgarantie inkludiert die berufsständische Versorgung und die Dynamik läuft bis sechs Jahre vor Ablauf der Versicherung.

Es gibt eigentlich nur einen wirklichen Minuspunkt, der allerdings groß genug ist, um nicht zur absoluten Top-Gruppe unserer Empfehlungen zu gehören: Nachversicherungen sind nur bis zu 2.500 Euro möglich. Das ist für Ärzte, auch in Kombination mit einem weiteren Versicherer, viel zu wenig.

Zwar lässt sich diese Grenze auf bis zu 5.000 Euro speziell für Ärzte erhöhen, dies geht aber nur dann, wenn Sie beim Abschluss der Versicherung eine ärztliche Untersuchung durchführen lassen. Nachteil: wenn hierbei Erkrankungen ans Tageslicht kommen, die Sie vorher nicht kannten, kann das im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen, die vorher vermeidbar war. Auch im Fall Swiss Life und KlinikRente gilt: hier ist viel Gutes und einige Dinge sind toll durchdacht, aber es gibt bessere Tarife für Ärzte am Markt.

 

BU-Versicherung vom Volkswohl Bund

Auch der Volkswohl Bund reiht sich in den Kreis der zweiten Reihe ein. Beim Versicherer aus Dortmund sind, anders als bei den meisten anderen, die es nicht zur ersten Empfehlung geschafft haben, die Absicherungshöhe und auch die Nachversicherungsmöglichkeiten gar nicht das “Problem”. Anrechnung der berufsständischen Versorgung erst ab 50.000 Euro jährlicher Berufsunfähigkeitsrente aus der privaten BU, Dynamik bis zum Ablauf der Versicherung und aus Nachversicherungs- plus Karrieregarantie können immerhin bis zu 4.000 Euro Rentenhöhe ohne neue Risikoprüfung gemacht werden. Auch die Tatsache, dass bis zu 85.000 Euro 65 % abgesichert werden können und darüber hinaus 35 %, lässt hohe Absicherungen darstellen.

Aber hier fehlt es an den Besonderheiten für Heilberufe: kein Verzicht auf die abstrakte Verweisung, kein Verzicht auf die Umorganisationprüfung und die Nachversicherung hat einen kleinen, aber entscheidenden Nachteil. Es kann maximal aufgrund von Einkommenserhöhungen um 1.500 Euro erhöht werden.

Wer bei einer Aufteilung der BU-Rente mit weniger als 2.500 Euro beim Volkswohl Bund startet, wird die 4.000 Euro durch die Nachversicherung nicht erreichen können. So reicht es auch für den Volkswohl Bund, trotz insgesamt sehr guter Versicherungsbedingungen, nicht, um in den Empfehlungskreis aufgenommen zu werden.

 

Welche ist die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?

Kommen wir zur Eingangsfrage, welche BU-Versicherung nun für Ärztinnen und Ärzte am besten geeignet ist. Dabei haben wir jetzt ausschließlich die Versicherer aufgeführt, die entweder zum absoluten Empfehlungskreis gehören oder diesen lediglich knapp verpassen.

Es gibt zahlreiche andere Versicherungen, die aufgrund der AVB gar nicht geeignet sind und daher auch in diesem Beitrag keine Erwähnung finden. Insgesamt machen Sie mit unseren Empfehlungen als Medizinerin und Mediziner alles richtig, aber eine dauerhaft gute und verlässliche BU-Absicherung sollte ein langfristig geplantes Konzept beinhalten.

Dazu gehört die Prüfung danach, welche Versicherung Sie zu welchen (auch medizinischen) Konditionen versichert, welche Aufteilung mehrere BU-Versicherungen für Sie am sinnvollsten ist und auch die Planung einer bedarfsgerechten Vorsorge für die Zeit nach der BU-Absicherung.

Lassen Sie sich gerne von uns helfen und nehmen Sie HIER Kontakt zu uns auf oder buchen Sie direkt einen Termin zum Kennenlernen.

Durch unsere Kompetenz und Erfahrung bei der Absicherung von Medizinern und der Möglichkeit unseres exklusives Versicherungsprofi Heilberufe-Konzeptes können wir Ihnen die besten Lösungen am Markt anbieten. Dazu eine Beratung und Betreuung, die bereits tausende Kunden begeistert, wie unsere Bewertungen bestätigen.

4 Kommentare

  1. Nils B.

    Gut gemeint ist leider nicht gut gemacht… Die Infos zu AXA/DÄV sind schlicht falsch. Nicht einmal veraltet, denn z.B. die o.a. Dynamikregelung gab es für die DÄV nie! Und das die DÄV „nahezu identische Versicherungsbedingungen“ hat, ist auch nicht richtig. Also bitte – wenn man den Anspruch hat, BU-Profi zu sein, dann sollte das nicht nur dem Namen nach so sein. Dann müssen halt auch die Inhalte entsprechend professionell sein, was sie aus meiner Sicht nicht sind!

    Antworten
    • GuidoLehberg

      Danke für den Kommentar. Die Versicherungsbedingungen der DÄV sind im Sprech auf Ärzte gemünzt, vom Leistungsversprechen an sich aber nahezu mit der AXA identisch.
      Es gibt zum Beispiel weder andere Regelungen zum Kernleistungsversprechen – außer, dass bei der DÄV nicht der zuletzt ausgeübte Beruf, sondern der zuletzt ausgeübte Beruf als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut versichert ist (was im Kern eben das gleiche ist, wenn jemand Arzt ist) – noch eine andere Regelung zur konkreten Verweisung, noch eine andere Regelung zur Infektionsklausel und so weiter.
      Für den Laien mögen das zwei Verschiedene Dinge sein, es bleibt aber dennoch im Endeffekt das Gleiche.

      Bezüglich der Dynamik gibt es tatsächlich einen Kleinen Unterschied: für die DÄV sind Erhöhungen bis zum 58. Lebensjahr möglich (das ist identisch mit der AXA), während bei der AXA bei 5.000 Euro Monatsrente Schluss ist, geht es bei der DÄV bis zu 7.500 Euro.
      Das sind zwar 2.500 Euro mehr, es bleiben aber dennoch zwei harte Grenzen.
      Nachzulesen in den Dynamikbedingungen der DÄV BU-Versicherung unter Punkt 6 „Wann endet die Dynamik?“

      Antworten
  2. Nagel

    Was sind bei der Canada Life das oder die KO-Kriterien für Ärzte?

    Bin Makler und fange an, auch mehr BU anzubieten. Bisher eher BAV-lastig

    Verfolger im Vermittlerforum gerne Deine Beiträge.

    LG Uli

    Antworten
    • GuidoLehberg

      Hallo Uli,
      die Canada Life hat insgesamt recht gute Bedingungen. Aus unserer Sicht gibt es ein paar Kleinigkeiten, warum sie es nicht in die erste und die zweite Reihe schafft.

      Zum Beispiel sehe ich es gerade bei Berufen deutlich steigenden Einkommen – bei Ärzten auch durch die Karrierestufen bedingt – als nachteilig an, wenn für die konkrete Verweisung das Durchschnittseinkommen der letzten drei Jahre herangezogen wird. Gleiches gilt auch für Berufsstarter (aufgrund vorherigem Studium).

      Antworten

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