Der BU-Profi

Die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Hannoversche und mich verbindet mittlerweile eine innige Beziehung. Laut einigen Leuten im Vertrieb und der Produktentwicklung bei den Hannoveranern war und bin ich einer, wenn nicht sogar der größte Kritiker in den vergangenen Jahren gewesen.

Auch deswegen durfte ich bei der Weiterentwicklung des BU-Tarifs helfen und aus meiner Sicht war das Werk vor rund einem Jahr (fast) vollbracht: Die Hannoversche Lebensversicherung hat eine richtig gute BU-Versicherung auf dem Markt.

Eine Gruppe junger Menschen halten einen Pokal hoch

Für einige Zielgruppen und junge Leute gab es jedoch noch deutliche Schwächen, wodurch die Empfehlung an unsere Kunden dann doch zugunsten eines anderen Versicherers ausfiel. Kompliment auch an dieser Stelle wieder nach Hannover, denn erneut hat man sich dort meine Kritik zu Herzen genommen und Besserung gelobt.

Wir prüfen heute einmal, was es im September 2024 für Neuerungen in der Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, ob alle Kritikpunkte beseitigt wurden und ob beziehungsweise welches Verbesserungspotenzial weiterhin besteht.

Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?

Falls Sie spezielle Fragen  haben, die in diesem Text nicht beantwortet werden können, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Kleine Neuerungen in der Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir fangen mit ein paar kleinen Verbesserungen und Neuerungen an, die aus unserer Sicht nicht die größte Wichtigkeit für Kunden haben, für den einen oder anderen aber durchaus ganz „nett“ sein können.

Krisen-Airbag 

Wer sich für den Premium-Exklusiv Tarif entscheidet, hat jetzt auch einen Krisen-Airbag dabei. Stirbt eine Ihnen nahestehende Person und dieser Trauerfall reißt Ihnen sprichwörtlich den Boden unter den Füßen weg, bekommen Sie bis zu 2.000,- Euro zweckgebunden für die Trauerbewältigung, zum Beispiel im Rahmen einer Gesprächstherapie.

Als eine solche nahestehende Person gelten folgende: 

  • Kinder und Adoptivkinder der versicherten Person ab Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Versichert sind alle Kinder/Adoptivkinder, auch wenn diese bei Vertragsabschluss noch nicht geboren bzw. adoptiert waren,
  • Eltern der versicherten Person, sofern jene zum Todeszeitpunkt das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und in eheähnlicher und häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten, sofern diese im Todeszeitpunkt das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Aus Sicht der Hannoversche ist das natürlich durchaus clever, denn wenn Lebenskrisen rechtzeitig behandelt werden, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass diese zu einer ernsthaften psychischen Erkrankung und damit zur Berufsunfähigkeit führen. Allerdings müssen Sie für diese Mehrleistung direkt die teuerste Tariflinie Premium-Exklusiv kaufen.

Wenn Sie ohnehin auf den besten Tarif schielen, weil dieser zusätzlich schnellere Leistung bei Krebs, Herzschwäche oder einer schweren Lungenfunktionsstörung bietet und Sie die Anwartschaft auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung bis zu 500.000,- Euro ohne erneute Gesundheitsprüfung erhalten, dann ist der Krisen-Airbag eine klasse Ergänzung.

Mehr vorläufiger Versicherungsschutz 

Wenn Sie mitten im Monat Ihren BU-Antrag unterschreiben, dann haben Sie die Wahl, ob Sie den Versicherungsschutz zum Beginn des laufenden Monats wählen möchten oder zum Start des neuen Monats. Im ersten Fall bezahlen Sie auch die bereits verstrichenen Tage mit, im zweiten Fall haben Sie für den Rest des aktuellen Monats jedoch noch keinen Versicherungsschutz. Für genau diese Fälle bieten einige Versicherungsgesellschaften eine vorläufige Deckung an. Die Berufsunfähigkeitsrente für die vorläufige Deckung ist analog der beantragten BU-Rente und wurde bisher auf maximal 1.000,- Euro begrenzt. Diese Grenze wird nun ab September 2024 auf 1.500,- Euro erhöht.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoversche ist dieser vorläufige Versicherungsschutz allerdings auf Berufsunfähigkeit durch einen Unfall begrenzt. Werden Sie aufgrund einer Krankheit berufsunfähig, gehen Sie leer aus. Auch die sonstigen Bestimmungen bleiben weiterhin sehr eingeschränkt, was die vorläufige Absicherung insgesamt nicht aufwertet. Trotz der Veränderung bleibt unsere Empfehlung, den Versicherungsbeginn möglichst auf den Anfang des laufenden Monats zu wählen, wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen.

Die große und wichtigste Neuerung der Hannoversche BU-Versicherung

Wo wir uns jetzt mit den kleineren Verbesserungen und Neuerungen beschäftigt haben, ist es an der Zeit, die eigentlich wichtigste Änderung zu beleuchten: die neuen Regelungen zur Dynamik. Bisher war die Regelung der Dynamik die „Achillesferse“ der Berufsunfähigkeitsversicherung von der Hannoversche. Sie konnten die BU-Rente auf maximal 4.000,- Euro Monatsrente dynamisch anpassen. Zwar hatten Sie darüber hinaus noch die Möglichkeit durch die Karriere-Garantie auf bis zu 6.000,- Euro Monatsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, aber auch das ist bei einem Vertrag mit 30 Jahren Laufzeit und länger, viel zu wenig. Dieses Problem ist man nun angegangen und hat einige sehr positive Veränderungen vorgenommen.

Erhöhungen der BU-Rente durch die Beitragsdynamik sind nicht mehr bei 4.000,- Euro Berufsunfähigkeitsrente pro Monat gedeckelt, sondern können jetzt bis zu 10.000,- Euro erhöht werden. Zusätzlich wird die Dynamik nun letztmals zum 60. Lebensjahr der versicherten Person durchgeführt und somit fünf Jahre später als bisher. In den Bedingungen vor September 2024 war nämlich die letzte Beitragsdynamik zum 55. Geburtstag fällig. Fünf Jahre hören sich vielleicht auf den ersten Blick nicht nach viel an, ist es aber. Denn selbst wenn die Regelaltersgrenze nicht vom aktuellen 67. Lebensjahr erhöht werden sollte, finden in den bisherigen Bedingungen 12 Jahre lang keine Anpassungen an die Inflation statt. Dies reduziert die Hannoversche in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung 09.2024 jetzt auf sieben Jahre.

Ein Auszug aus der Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen

Super Verbesserungen – aber es gibt kleine Wermutstropfen

Insgesamt geht der Versicherer aus Hannover hier einen richtigen und wichtigen Weg. Leider gibt es bei der neuen Dynamik aber auch ein paar Hürden:

  1. Sobald 4.000,- Euro monatliche BU-Rentenhöhe überschritten sind, behält sich die Hannoversche vorzuprüfen, ob die gesamte Berufsunfähigkeitsrente bei allen BU-Versicherern zusammen, unterhalb von 60 % Ihres Bruttoeinkommens liegt.
    Sofern Sie darüber liegen oder die Unterlagen für die Prüfung nicht einreichen, fällt die Erhöhung für dieses Jahr aus.
  2. Es gibt nach wie vor eine Obergrenze. Diese ist zwar auf 10.000,- Euro angehoben worden, aber in gut verdienenden Berufen wie zum Beispiel bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, in der IT-Branche, bei Unternehmensberatern und auch im Bereiche des Produktmanagements können jungen Kundinnen und Kunden mit einer Laufzeit von 30 bis 40 Jahren deutlich über diese Grenze verdienen.
Ein Auszug aus der Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen zur Dynamik

Hier hätte ich mir etwas mehr „Mut“ gewünscht, denn gerade durch die Überprüfungsmöglichkeit, ob die Rentenhöhe zum Einkommen passt, hat die Hannoversche das gefürchtete subjektive Risiko doch eigentlich im Griff und müsste nicht zusätzlich auf eine Obergrenze setzen. Durch die Aufteilung der BU-Rente auf mehrere Versicherer können Sie allerdings mit den 10.000,- Euro bei der Hannoversche ganz gut leben. Auch mit der Erhöhung des Endalters der letztmaligen Dynamikerhöhung von 55 auf 60 Jahre geht der Versicherer einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Doch auch hier ist noch Luft nach oben.  

Eine Formulierung wie zum Beispiel „bis zu 5 Jahre vor Ablauf“ wurde den Mehrwert für Sie als Kunden noch weiter erhöhen. Gerade in Kombination mit der Verlängerungsgarantie bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung oder dem berufsständischen Versorgungswerk ist das wünschenswert. Sollte sich die Grenze, zu der Sie abschlagsfrei Ihre Rente beziehen können, nämlich zum Beispiel um 3 Jahre erhöhen, dann ist die Zeit ohne Inflationsanpassungen mit 10 Jahren wieder sehr lang und kann zum finanziellen Risiko werden.  

Jetzt mit unbegrenztem Dynamik-Widerspruchsrecht

Neu ist jetzt auch, dass Sie beliebig oft hintereinander Ihrer Dynamik widersprechen können. Damit folgen die Hannoveraner einem Markttrend, den ich persönlich nicht besonders gut finde. Warum? Weil es von vielen BU-Kunden genutzt wird. Einfach mal fünf Jahre in Folge widersprechen, gibt ja keine Konsequenzen. Dabei gibt es sogar gewaltige Konsequenzen, wenn Sie von Ihrem Recht zu oft Gebrauch machen. Der Wert Ihrer wichtigen Absicherung schrumpft dadurch nämlich vor sich hin und wenn Sie berufsunfähig werden, haben Sie im Zweifel doch ein paar Mal zu oft widersprochen. Hätte die Hannoversche ihre alte Regelung beibehalten, dann hätten Sie zumindest jedes fünfte Jahr eingewilligt und damit Ihre Rente ansatzweise im Wert erhalten.  

Verlängerungsgarantie jetzt auch für Kammerberufe

Wer die BU-Bedingungen der Hannoversche Lebensversicherung auswendig kennt, dem ist eben beim Lesen etwas aufgefallen. Als ich die Verlängerungsgarantie weiter oben erwähnt habe, habe ich auch von der Verlängerung im Rahmen des Versorgungswerkes gesprochen. Richtig, denn seit dem September 2024 gilt die Verlängerungsgarantie nicht mehr nur für diejenigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern auch für Kammerberufe mit einer berufsständischen Versorgung.

    Ein Auszug aus der Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen zur Verlängerungsoption

    Hierfür gibt es von mir beide Daumen hoch, denn auch Kammerberufe werden sehr wahrscheinlich von einem späteren Renteneintritt ohne Abschläge in Zukunft betroffen sein.

    Zum Schluss noch ein bisschen Kosmetik in den Versicherungsbedingungen

    Damit es nicht unter den Tisch fällt, möchte ich noch auf zwei weitere Neuerungen in dieser Berufsunfähigkeitsversicherung eingehen, die aber in der Praxis so gut wie keine Relevanz haben werden. Zum einen stellt die Hannoversche jetzt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) klar, dass eine fehlerhafte Patientendokumentation (unter anderem sogenannte Abrechnungsdiagnosen) im Leistungsfall nicht mehr zum Nachteil der Kunden bewertet wird. Das ist eine schöne Klarstellung, macht aber keinen Unterschied in der Leistungspraxis, denn auch bisher durfte ein Versicherer keine falschen Diagnosen gegen seine Kunden verwenden. Nach wie vor ist die Herausforderung aber eine andere: Sie müssen nachweisen, dass eine Diagnose falsch ist.  

    Bei einer soliden Aufbereitung der Fragen im Antrag, beim Abschluss und einer guten und strukturierten Begleitung im Leistungsfall ist das jedoch in der Regel kein Problem. Zum anderen hat die Hannoversche nun ebenfalls klargestellt, dass ein Suchtentzug im Leistungsfall vom Kunden abgelehnt werden kann und dies die Zahlung der BU-Leistung nicht beeinflusst. Auch hierbei handelt es sich um Kosmetik, da wir annehmen können, dass eine Suchtentzugsbehandlung die Voraussetzungen „gefahrlos und ohne besondere Schmerzen“ in den meisten Fällen ohnehin nicht erfüllen wird und daher im Rahmen der Arztanordnungsklausel gar nicht vom Versicherer vorausgesetzt werden darf.

    Ein Auszug aus der Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen zur Arztanordnungsklausel
    Ein Auszug aus der Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen zur Arztanordnungsklausel

    Verstehen Sie mich an dieser Stelle bitte richtig: Beide Ergänzungen sind sehr positiv zu bewerten, weil eine klare Regelung immer besser ist als keine Regelung. Der Mehrwert im Vergleich zu Versicherern, die dies nicht explizit in ihre AVB geschrieben haben, ist aber aus meiner Sicht nicht vorhanden bzw. eher sehr gering.  

    Unser Fazit zur neuen BU-Versicherung der Hannoversche

    Insgesamt gefällt mir die erneuerte Berufsunfähigkeitsversicherung vom Versicherer aus Hannover sehr gut. Schon zuvor war der Tarif für einige Kunden, je nach individueller Situation, gut vermittelbar. Durch die Optimierungen hat sich der Kreis derjenigen, für die die Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung infrage kommt, definitiv vergrößert. Ein paar Stellschrauben gibt es nach wie vor. Ich sehe den Versicherer weiterhin auf einem sehr guten Weg vom ehemaligen Direktversicherer zu einer festen Größe im Markt der Versicherungsmakler.

    Für unsere Kundinnen und Kunden wird die Hannoversche BU damit weiterhin interessanter.

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