Über die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 haben wir auf unserer Seite schon oft geschrieben. Es ist auch kein Geheimnis, dass die BU des Versicherers aus München im Jahresrückblick 2022 und im Jahresrückblick 2023 bei uns am häufigsten vermittelt wurde.
Und trotzdem bin ich immer wieder überrascht, dass die Lebensversicherung von 1871 a.G. mir schon wieder einen guten Grund für einen neuen Artikel gibt.
Dieses Mal geht es um deutliche Verbesserungen in der BU-Versicherung für Ingenieure.
Was das für Neuigkeiten sind und ob und wo sich diese Versicherung nun von den Mitbewerbern abgrenzt, lesen Sie in diesem Blogbeitrag.
Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure wird günstiger
Ingenieure waren bei der BU-Versicherung von der LV 1871 bisher in vielen Fällen schon in der günstigsten Berufsgruppe (BG) zu finden und hatten damit den günstigsten Beitrag, den man bei diesem Versicherer überhaupt bekommen kann. Um die Beiträge ab dem 01.09.2024 weiter senken zu können, hat man in München deswegen zwei neue Berufsgruppen eingeführt. Wo bisher die BG 1 die günstigste Berufsgruppe gewesen ist, werden nun die BG 1+ und die BG 1++ eingeführt. Am Beispiel von Maschinenbau- und Elektroingenieuren kann das einen deutlichen Preisunterschied ausmachen. Bisher wurde nämlich nicht nach der Art des Studienabschlusses gefragt. Ab September bekommen Maschinenbau- und Elektroingenieure mit einem Bachelorabschluss einen Prämienvorteil von rund fünf Prozent. Haben Sie einen Masterabschluss in der Tasche, gibt es sogar 10 % Preisreduktion. Im Jahr können das dann schnell ein paar hundert Euro ausmachen, die Sie sparen können. Bei Ingenieuren für Mechatronik, Automatisierungstechnik, Robotik, Nachrichtentechnik, Mikrosystemtechnik, Nanotechnik und Informationstechnik wurde bisher schon ein Unterschied zwischen der Art des höchsten Abschlusses gemacht. Doch auch diese Ingenieurberufe profitieren künftig von der besseren BG-Systematik. Das bedeutet: Egal, ob Sie einen Master- oder einen Bachelorabschluss haben, Sie bekommen einen Preisvorteil von rund zehn Prozent im Vergleich zu einem Abschluss vor September 2024. Außerdem verzichtet die LV 1871 für die hier genannten Ingenieure auf weitere Fragen zum Anteil der Bürotätigkeit und der Anzahl von Mitarbeitern, für die Sie Führungsverantwortung tragen.
Noch mehr günstige BU-Beiträge für folgende Ingenieure
Die bisher genannten Ingenieurberufe profitieren am meisten von der neuen Berufsgruppen Systematik, bei denen die Ersparnis im Vergleich zur vorherigen Tarifgeneration um bis zu 10 Prozent liegen kann. Für alle Ingenieure aus den Bereichen Augenoptik, Anwendungsingenieure, Bau, Betonbau, Brauerei, Betriebsingenieure, Brauerei, Brennerei, Brückenbau, Energie und Energietechnik, Entwicklungsingenieure, Fahrzeugbau, Fahrzeugtechnik, Feinwerktechnik, Fertigungstechnik, Flugzeugbau, Gießerei, Gebäudetechnik, Heizung, Karosserie, Konstruktion, Kfz-Technik, Kommunikationstechnik, Kraftwerksingenieure, Kunststofftechnik, Kybernetik, Lebensmitteltechnik, Logistik, Luft- und Raumfahrttechnik, Medizintechnik, Motorenbau, Prüfingenieure, Produktionstechnik, Prozessingenieure, Qualität, Stahlbau, Tiefbau, Umweltschutz, Verfahrenstechnik, Verkehrstechnik, Vermessung, Versorgungstechnik, Wasserwirtschaft, Werkstofftechnik und Materialwissenschaft sowie Wirtschaftsingenieure wird es unabhängig vom Abschluss um fünf Prozent preiswerter.
Mehr Berufsunfähigkeitsrente für Ingenieure bei der LV 1871
Zwar ist der Preis immer auch ein wichtiges Merkmal bei der Auswahl einer (Berufsunfähigkeits-)Versicherung, aber eine Versicherung schließt man nicht mit dem Ziel ab, Geld zu sparen, sondern dafür, im Leistungsfall abgesichert zu sein. Daher sind günstigere Beiträge schön, es gibt aber wichtigeres. Zum Beispiel, dass Sie als Ingenieur über die nächsten Jahrzehnte deutlich überdurchschnittlich verdienen. Damit Ihre Berufsunfähigkeitsrente mit dem steigenden Einkommen und der Inflation Schritt halten kann, macht es Sinn, die BU auf mehrere Versicherungsgesellschaften aufzuteilen. Bei hohen Einkommen kann es trotz dieser Maßnahme dazu kommen, dass Sie in den nächsten 20 Jahren an den maximalen Versicherungsgrenzen festhängen, bis zu denen Sie ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen können. Auch hierbei wird die BU der Münchener Versicherung zum September besser, denn die Obergrenze der Nachversicherungsgarantie wird für verschiedene Ingenieurberufe weiter angehoben. Maschinenbau- und Elektroingenieure mit Bachelorabschluss können sich dann zum Beispiel bis zu 3.800 Euro Monatsrente ohne neue Gesundheits- und Risikofragen nachversichern. Mit einem Masterabschluss sind es dann sogar 3.900 Euro BU-Rente. Diese Grenze kann dann über die Karrieregarantie bei Gehaltserhöhungen von mindestens fünf Prozent im gleichen Verhältnis noch über diese Grenze hinaus erhöht werden. Bis maximal zum Doppelten der Obergrenze. Für Maschinenbau- und Elektroingenieure mit Masterabschluss lässt sich die BU-Absicherung somit auf bis zu 7.800,- Euro ohne weitere Fragen zum Gesundheitszustand, zu Hobbys, der beruflichen Tätigkeit, dem Rauchverhalten oder dem BMI erweitern. Darüber hinaus läuft dann noch die Dynamik zum Inflationsausgleich. Auch dies ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, denn Ingenieurberufe gehören zweifelsfrei zu den bestbezahlten Berufen in der Zukunft und da sollte die BU-Versicherung auch ausreichend anpassbar bleiben.
Mehr Versicherungsschutz – weniger Gesundheitsfragen
Apropos Gesundheitsfragen: Was bringt einem die beste Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn es bei der Antragstellung am aktuellen Gesundheitszustand scheitert bzw. der Versicherungsschutz nur mit hohen Zuschlägen oder unschönen Ausschlussklauseln möglich ist? Bisher gab es für Ingenieure schon vereinfachte Gesundheitsfragen. Allerdings für viele Ingenieurberufe lediglich bis zu 1.500 Euro BU-Rente und für einige wenige, wie Maschinenbau- und Elektroingenieure, bis zu 2.000 Euro. Ab September 2024 gelten für alle Ingenieure, die in den Berufsgruppen 1+ und 1++ zu finden sind, vereinfachte Gesundheitsfragen bis zu 2.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente. Auf diese Verbesserung freuen können sich zum Beispiel Ingenieure aus den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Mechatronik und Automatisierungstechnik.
Wie sehen die vereinfachten Risikofragen bei der LV 1871 a.G. für Ingenieure aus?
Natürlich sind (vermeintlich) vereinfachte Gesundheits- und Risikofragen nicht immer von Vorteil. Es gibt Beispiele aus unserem Heilberufe Konzept, bei denen Ärzte und Medizinstudenten von deutlichen reduzierten Gesundheitsfragen profitieren und es gibt solche (zum Beispiel die aktuelle Aktion der ERGO BU) bei denen kein Vorteil zu erkennen ist und die wir eher unter “Marketing” ablegen können.
Im Fall dieser Ingenieur-BU gibt es bis zu den oben genannten Grenze folgende Fragen:
- Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psychotherapeuten oder sonstigen nicht-ärztlichen Therapeuten untersucht oder behandelt?
Dabei spielen akute Erkältungen, akute Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, Vorsorgeuntersuchungen ohne krankhaften Befund, zahnärztliche Behandlungen, Schwangerschaften, Geburten und Impfungen keine Rolle.Außerdem geht es bei dieser Frage um Untersuchungen und Behandlungen und nicht um „hatten Sie Beschwerden”.
Rückenschmerzen vor 3 Jahren, die nicht untersucht oder behandelt wurden, müssen hier also nicht angegeben werden.
Anders als bei vielen Aktionen ist ein “JA” bei dieser Frage aber kein K.O. für die vereinfachten Gesundheitsfragen, sondern es müssen in diesem Fall nur die folgenden Fragen zusätzlich beantwortet werden.
- Wur-den Ihnen in den letzten 6 Monaten Medikamente (Tabletten, Salben/Cremes, Sprays oder Spritzen) verschrieben oder verabreicht?
(Nicht anzugeben sind Behandlungen von: akuten Erkältungskrankheiten, akuten Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte sowie Impfungen und Mittel zur Empfängnisverhütung)
- Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mehr als 20 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre übliche Tätigkeit (berufliche Tätigkeit, Studium, Teilnahme am Schulunterricht oder Schulsport) auszuüben oder sind Sie derzeit dazu nicht in der Lage?
- Wurden Sie in den letzten 10 Jahren wegen Alkoholkonsum oder Konsum von Drogen oder Betäubungsmitteln ärztlich beraten oder behandelt?
- Sind Sie in den letzten 5 Jahren untersucht oder behandelt worden wegen einer Herzerkrankung, Nierenerkrankung, Diabetes oder psychischer Beschwerden (z. B. Depression, Angststörung, Essstörung)?
Alle Behandlungen und Untersuchungen, die jetzt in diesen Zusatzfragen nicht vorkommen, können weiterhin unbeantwortet bleiben.
Einzig für die Frage nach der Behandlung wegen des Konsums von Alkohol oder Drogen erweitert sich dadurch der Zeitraum auf 10 Jahre.
Ärgerlich ist das dann, wenn Sie bis vor acht Jahren in einer Behandlung wegen Alkohol gewesen sind und die obige Frage wegen eines einmaligen Besuches vor vier Jahren beim Orthopäden wegen eines ausgerenkten Wirbels bejahen müssen.
2. Wurden bei Ihnen im Rahmen einer der folgenden ärztlichen Untersuchungen innerhalb der letzten 12 Monate kontroll- oder behandlungsbedürftige Befunde festgestellt: Laboruntersuchungen, Röntgen/CT/MRT, Ultraschall, EKG?
Eine Covid-19 Infektion fällt nicht darunter, sofern in den letzten 5 Wochen keine Beschwerden mehr bestanden.
Diese Frage bezieht sich nun nur auf 12 Monate.
3. Auch hier ist ein JA nicht automatisch ein Problem. Sie müssen die Frage dann lediglich beantworten und der Versicherer prüft die Angaben dann.
Wurde bei Ihnen jemals eine Krebserkrankung festgestellt?
Diese Frage ist zwar nicht auf einen Abfragezeitraum begrenzt, stellt aber auch bei einem JA keinen K.O. dar. Sie müssen dann lediglich detaillierte Angaben dazu machen. Je nach Art der Erkrankung und wie lange diese zurückliegt kann es von einer Ablehnung bis hin zu einer Annahme mit Risikozuschlag gewertet werden.
4. Haben innerhalb der letzten 10 Jahre Operationen, stationäre Krankenhaus- oder Kuraufenthalte stattgefunden bzw. sind solche für die nächsten 12 Monate ärztlich angeraten oder vorgesehen?
Auch hier fallen OP ohne Komplikationen raus, wenn diese an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand durchgeführt wurden oder es sich um Maßnahmen der Reproduktionsmedizin, zahnärztliche Behandlungen oder eine Schwangerschaft oder Geburt handelte.
Aus meiner Sicht sind die zehn Jahre im Vergleich zu einigen anderen Berufsunfähigkeitsversicherungen recht lang (dort sind es oft nur 5 Jahre), aber auch hier stellt ein JA keinen Abbruch der vereinfachten Antragsfragen dar.
5. Hatten Sie in den letzten 6 Monaten psychische Beschwerden, Beschwerden des Nervensystems oder des Gehirns, des Bewegungsapparates oder der Sinnesorgane?
Bei dieser letzten Frage geht es nun zum ersten Mal nicht um Behandlungen oder Untersuchungen, sondern um Beschwerden wie zum Beispiel Schlafstörungen, Rückenschmerzen oder Migräne.
Bei Fehlsichtigkeiten müssen diese nur angegeben werden, wenn diese größer als 5 Dioptrien sind, wobei eine Kurzsichtigkeit bis zu 8 Dioptrien dann zwar angegeben werden muss, nach unseren Erfahrungen aber keine Konsequenz hat und es deswegen nicht an einer normalen Annahme scheitern wird. Bei einmaligen Rückenschmerzen kann man nun vortrefflich diskutieren, wie die LV 1871 dies denn im Leistungsfall rausbekommen will, wenn man keinen Arzt besucht hat und dies auch sonst nicht aktenkundig ist. Stimmt auch.
Allerdings raten wir trotzdem zur Vorsicht, denn waren es in Wirklichkeit doch mehrmalige Rücken- oder Kopfschmerzen in den letzten sechs Monaten und Sie suchen sich im kommenden Jahr doch einmal Hilfe beim Arzt, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie dort dann die wahre Geschichte erzählen und Ihre Beschwerden in den Monaten vor Ihrem BU-Abschluss doch noch aktenkundig werden. Das kann im Leistungsfall große Probleme verursachen, wogegen die heutige Angabe vielleicht gar nicht so problematisch gewesen wäre.
Sind die kurzen Gesundheitsfragen der LV 1871 für Ingenieure ein Vorteil oder Augenwischerei?
Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um „echte“ vereinfachte Gesundheitsfragen. Damit haben es Ingenieure nun deutlich leichter einen passgenauen Versicherungsschutz ohne großen Aufwand zu bekommen und in vielen Fällen können so Risikozuschläge und Ausschlussklauseln vermieden werden. Trotzdem ist es empfehlenswert, im Vorfeld zu prüfen, ob gegebenenfalls eine pseudonyme Risikovoranfrage erstellt werden sollte, um die Versicherbarkeit zu prüfen. Bei unseren Kundinnen und Kunden prüfen wir dies im Vorfeld anhand unserer speziellen Fragebögen natürlich sehr genau, was sinnvoll ist und worauf wir verzichten können, um Ihnen den bestmöglichen Versicherungsschutz anbieten zu können.
Keine Weltneuheit – trotzdem schlagende Argumente
Unterm Strich lässt sich sagen, dass die LV 1871 bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ingenieure das Rad nicht neu erfunden hat. Das war auch eigentlich schon klar 😉
Die Verbesserungen ab September 2024 sind für Ingenieure dennoch von großem Vorteil. Mit der Beitragsreduzierung schleicht sich der Versicherer wieder ein Stück nach vorne an die Konkurrenz heran.
Unschlagbar ist aus unserer Sicht dabei die Nachversicherungsmöglichkeit auf bis zu über 7.000 Euro BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung (genau genommen ohne erneute Risikoprüfung) und das alles auch noch bei einer sehr geringen Eintrittshürde durch die stark vereinfachten Gesundheitsfragen mit bis zu 2.500 Euro BU-Rente beim Abschluss. Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann lassen Sie sich am besten direkt von unseren Expertinnen und Experten beraten. Dazu tragen Sie sich HIER einen kostenfreien Kennenlerntermin ein oder schreiben uns HIER über unser Kontaktformular.
Was kostet die BU-Versicherung der LV 1871 für Ingenieure im Marktvergleich?
Ein 28 Jahre alter Ingenieur für Elektrotechnik mit Bachelorabschluss muss für eine BU-Rente von 2.500,- Euro mit einer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr einen Beitrag von 73,16 Euro (Tarifbeitrag 110,85 Euro) bezahlen. Vorausgesetzt, er ist Nichtraucher, Single und hat keine Kinder.
Bei der Nürnberger muss er für die gleiche Absicherung 83,02 Euro (Tarifbeitrag 129,60 Euro) auf den Tisch legen. Die Hannoversche ist deutlich günstiger und verlangt hingegen nur 63,59 Euro (Tarifbeitrag 84,79 Euro) und Die Bayerisch ist mit ihrer neuen BU mit 67,08 Euro (Tarifbeitrag 117,69 Euro) oder sogar im Prestigeschutz mit Verzicht auf die konkrete Verweisung mit 79,45 Euro (Tarifbeitrag 139,39 Euro) sehr günstig zu haben.
Die Baloise ist hingegen wieder teurer und sichert das oben genannte Risiko für 80,74 Euro (107,65 Euro Tarifbeitrag) im Monat ab.
Der HDI liegt für seine BU-Police mit 77,26 Euro (Tarifbeitrag von 103,01 Euro) knapp über den Münchenern.
Im Vergleich zu den anderen genannten Versicherungen im Beitragsvergleich hat die LV 1871 allerdings den starken Vorteil, dass beim Elektrotechnikingenieur die Obergrenze der BU-Rente bei 3.800 Euro liegt und diese somit ohne erneute Risikofragen auf bis zu 7.600 Euro erhöht werden kann und dass die Dynamik weder eine Summengrenze (Nürnberger 6.000,- Euro und Hannoversche 10.000,- Euro BU-Rente je Monat) noch eine Altersgrenze (Bayerische 5 Jahre vor Ablauf, Nürnberger 63. Lebensjahr, Hannoversche 60. Lebensjahr und die Baloise das 55. Lebensjahr) besitzt.
Auch wenn es jetzt wie Lobhudelei klingt hat die Lebensversicherung von 1871 a.G. in diesem Vergleich wahrscheinlich das stärkste Preis-Leistungs-Verhältnis.
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