Da wir es in unserer Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehr oft mit einem gut verdienenden Klientel zu tun haben und sich gerade im Bereich der Ärzte und Rechtsanwälte auch viele Freiberufler befinden, kommt oft die Frage nach einer Möglichkeit die Beiträge für die BU-Versicherung von der Steuer absetzen zu können.
Die Antwort danach lautet: Wer eine Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert, kann grundsätzlich den gesamten Beitrag von der Steuer absetzen.
Klingt erst einmal nach einer sehr guten Lösung, oder? Und genau das werden wir uns jetzt einmal ausführlich angucken:
• Was ist eigentlich eine Basisrente?
• warum wurde die Basisrentenversicherung gesetzlich eingeführt?
• Warum eine BU-Versicherung in die Basis-Rente integrieren?
• Was muss bei der Kombination von Basis- und Berufsunfähigkeitsrentenversicherung beachtet werden?
• Welche Vorteile hat diese Kombination?
• Welche Nachteile ergeben sich, wenn Sie Ihre BU in eine Basis-Rentenversicherung integrieren?
• Was ist unsere Empfehlung dazu?
Sollen wir Ihnen das Thema näher erklären?
Was ist eigentlich eine Basisrente?
Eine Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente, ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die besonders auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten ist, aber auch Angestellten offensteht. Sie bietet den Vorteil, dass die geleisteten Beiträge steuerlich mittlerweile zu einhundert Prozent absetzbar sind, was sie als Vorsorgeinstrument besonders attraktiv macht, um den Staat an der eigenen Vorsorge zu beteiligen.
Im Gegensatz zu anderen privaten Rentenversicherungen erfolgt die Auszahlung der Basisrente ausschließlich als lebenslange Rente, sobald das Renteneintrittsalter erreicht ist und ist daher nicht kapitalisierbar.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Pfändungssicherheit der Basisrente, die sicherstellt, dass das angesparte Kapital im Falle einer Insolvenz vor Gläubigern geschützt ist. Dieser Schutz gilt während der gesamten Ansparphase, nicht aber in der Zeit des Rentenbezugs. Die spätere lebenslange Altersrente kann somit sehr wohl gepfändet werden. Auch der Zugriff durch den Ex-Ehepartner im Fall einer Scheidung ist im Rahmen des Versorgungsausgleichs auch schon während der Ansparphase möglich.
Diese Rentenform bietet eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter, die sowohl als klassische Rentenversicherung mit laufender Verzinsung, als auch als Fondspolice (z.B. sehr kostengünstig mit ETF- und Indexfonds) gestaltet werden kann. Gerade für Personen, die keinen Anspruch auf die gesetzliche Rentenversicherung haben, stellt die Basisrente eine wichtige Alternative dar, um ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern.
Warum wurde die Basisrentenversicherung gesetzlich eingeführt?
Die Basisrentenversicherung wurde im Zuge der Rentenreform 2005 durch das Alterseinkünftegesetz eingeführt. Ziel dieser Reform war es, die steuerliche Behandlung von Alterseinkünften zu harmonisieren und gleichzeitig neue Anreize für die private Altersvorsorge zu schaffen. Das Besondere an der Basisrente ist, dass sie Selbstständigen und Freiberuflern, die keine Pflicht zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung haben, eine attraktive Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge bietet.
Auch Arbeitnehmer können von dieser Rentenform profitieren, insbesondere wenn sie ihre Steuerlast mindern möchten, da die Beträge zur Basisrente steuerlich absetzbar sind. Die Einführung der Basisrente war also ein wichtiger Schritt, um die Vielfalt der Vorsorgemöglichkeiten zu erweitern und die Eigenverantwortung der Bürger in der Altersvorsorge zu stärken, während gleichzeitig die Abhängigkeit von der staatlichen Rentenversicherung reduziert wird.
Warum eine BU-Versicherung in die Basisrente integrieren?
Unter bestimmten Voraussetzungen, auf die wir gleich noch im Detail eingehen, können bei der Kombination dieser beiden Versicherungen auch die Beiträge für die BU-Absicherung zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden. Je nach Einkommen und Steuersatz kann dann die staatliche Förderung auch für den Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung bei bis zu 42 % liegen. Das ist eine ganze Menge, denn die BU-Versicherung gehört sicherlich zu den teuersten Versicherungen überhaupt. Bei steigendem Einkommen sollte auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bedarfsgerecht mit steigen und so kann der monatliche Beitrag schnell bei über 200,- Euro liegen. Im Jahr kommen somit mehrere tausend Euro an Beitrag zusammen. Wenn es davon dann am Jahresende knappe 1.000,- Euro mit der Steuererklärung wieder zurückgibt, entspricht das rund fünf Monatsbeiträgen.
Positiver Nebeneffekt ist dabei, dass durch die Kombination beider Policen immer auch eine Beitragsbefreiung im Fall der Berufsunfähigkeit für die Rentenversicherung enthalten ist. Das bedeutet, dass auch die spätere Vorsorge im Leistungsfall der BU sichergestellt ist.
Was muss bei der Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeitspolice beachtet werden?
Damit die Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeitspolice effizient und vorteilhaft gestaltet wird, müssen einige wichtige Aspekte beachtet werden. Damit die steuerliche Absetzbarkeit der Basisrente mit BUZ sichergestellt ist, darf der Anteil des BU-Vertrags am Gesamtbeitrag maximal 49 % betragen. Es muss also immer etwas mehr als die Hälfte für die Altersvorsorge aufgewendet werden. Das bedeutet somit auch, dass der Gesamtbeitrag für den Kombi-Vertrag vor Steuern mehr als doppelt so hoch ist wie bei einem Solo-BU-Vertrag. Die maximal 42 Prozent steuerliche Förderung decken somit nicht ganz die Aufwendungen für die BU-Zusatzversicherung. Fairerweise sind die 51 % natürlich nicht verloren, sondern werden für die spätere Vorsorge angelegt.
Im nächsten Schritt sollte geprüft werden, welcher BU-Versicherer zu Ihren Bedürfnissen am besten passt und wie Sie bei welchem Versicherer auf Basis einer Risikovoranfrage zu welchen Konditionen angenommen werden. Wenn dies feststeht, lohnt es sich zu überprüfen, wie die Versicherungsbedingungen und die Kosten der Basisrente bei diesem Versicherer aussehen.
Ist der Rentenfaktor für die spätere Rente „hart“ garantiert? Welche Leistungen gibt es im Todesfall für die Ehefrau oder den Ehemann (gegebenenfalls für die Kinder)? Wie sieht die Kostenstruktur insgesamt aus und welche Fondsauswahl gibt es? Was passiert nach einer Beitragsfreistellung oder einer Veränderung der Beiträge mit den Rechnungsgrundlagen und vieles mehr? Es gilt also zum einen die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und zum anderen einen Anbieter zu finden, bei dem sowohl die Absicherung vor Berufsunfähigkeit als auch der Rürup-Rententarif zu Ihnen sinnvoll passt.
Welche Vorteile hat diese Kombination?
Die Kombination einer Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat mehrere Vorteile, die sowohl steuerliche als auch Aspekte des Gestaltungsrahmens umfassen. Zunächst profitieren Versicherte von erheblicher steuerlicher Entlastung, da die Beiträge für die BU-Versicherung zu einem großen Teil als Sonderausgaben abgezogen werden können. Darüber haben wir eben schon ausführlich gesprochen. Zusätzlich ist immer eine Übernahme der Altersvorsorgebeiträge inkludiert, wenn Sie berufsunfähig werden.
Es gibt noch einen dritten Aspekt, weswegen diese Kombination sinnvoll und interessant sein kann: Einige Versicherer bieten vereinfachte Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung an, wenn Sie diese in den Versicherungsmantel einer Basisrente packen. Das kann helfen, wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes ansonsten einen Ausschluss oder einen Risikozuschlag erhalten würden oder Ihre Absicherung sonst sogar abgelehnt würde.
Welche Nachteile ergeben sich, wenn Sie Ihre BU in eine Basis-Rentenversicherung integrieren?
Die Integration einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in eine Basisrentenversicherung ist nicht ohne Nachteile, die sorgfältig bedacht werden sollten. Der wesentliche Nachteil besteht darin, dass es in der Praxis sehr schwer bis fast unmöglich ist, einen Versicherer zu finden, der in Ihrer individuellen Situation sowohl für die Berufsunfähigkeitsabsicherung wie auch für die Rentenversicherung das passende Produkt anbietet.
Zumal sich die Versicherungsbedingungen und weitere Tarifmerkmale bei einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) von denen einer Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) unterscheiden können. Ein und derselbe Versicherer kann somit eine passende Solo-BU für Sie haben und gleichzeitig eine unpassende BUZ im Rahmen der Basisrente.
Dazu kommt dann die Frage, wie Ihr Wunschversicherer Sie in der BU annimmt (Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsfragen mal außen vor) und es gibt gehörige Einschränkungen in der Flexibilität und bei den Nachversicherungen. Denn jede Erhöhung der BU-Leistung bedarf es aufgrund des höheren Beitrags dann auch automatisch einer Erhöhung des Gesamtbeitrags. Wir müssen schließlich unter dem 50 % Beitragsanteil bleiben. Und was am Ende des Tages auch berücksichtigt werden muss: im Leistungsfall ist die BU-Rente aus der Basisrente nicht nur zum Ertragsanteil zu versteuern (welche Abzüge entstehen bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung?), sondern nach dem sogenannten Kohorten-Prinzip:
Wer im Jahr 2025 berufsunfähig wird, muss bereits 85 % seiner BU-Leistung versteuern. Wer seine BU-Leistung später in Anspruch nehmen muss, und das wird bei einem Großteil der heute 30-Jährigen so sein, nimmt eine noch höhere Besteuerung in Kauf. Jährlich steigt der zu versteuernde Anteil um ein Prozent, bis ab dem Jahr 2040 die komplette BU- und Altersrente versteuert werden muss. Rentenerhöhungen im Leistungsfall, durch die garantierte Rentensteigerung oder eine Überschussbeteiligung entstehen, sind bereits heute vollständig zu versteuern. Das bedeutet auch, dass die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente deutlich höher angesetzt werden sollte als bei einem privaten Vertrag.
Und das wiederum bedeutet, dass höhere Beiträge für die BU entstehen und somit auch mehr in den Rentenanteil eingezahlt werden muss und (ganz wichtig) dass in der Regel eine ärztliche Untersuchung beim Abschluss erfolgen muss, weil die BU-Rentenhöhen, für die die Fragen im Antrag ausreichen, überschritten werden. Zum Schluss sind die steuerlichen Vorteile der Beitragszahlung auf diejenigen beschränkt, die in Deutschland Steuern zahlen. Wenn Sie später einmal ins Ausland ziehen, ist der Steuervorteil weg. Kommen Sie dann später zurück und werden berufsunfähig, gilt die Besteuerung der BU- und Altersrente trotzdem.
Was ist unsere Empfehlung dazu?
Die Antwort zur Frage nach einer Empfehlung können wir klar mit „es kommt darauf an“ beantworten! Und ja, mir ist bewusst, dass das keiner hören will, der sich jetzt die Pros und Kontras zur BU-Versicherung innerhalb einer Basisrente durchgelesen hat. Es ist aber so. Eine Basisrentenversicherung hat auf jeden Fall seine Daseinsberechtigung und ermöglicht ein deutlich höheres Investment für die Altersvorsorge als bei einer privaten Rentenversicherung. Dafür müssen Sie aber auch die Nachteile in Kauf nehmen, dass die eingezahlten Beiträge niemals mehr in einer Summe, sondern nur noch als lebenslange Rente ausgezahlt werden können. Auch eine Vererbung außerhalb der Regelungen für Waisen und Witwen analog der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht möglich.
Allein schon deswegen sollte die Vorsorge niemals ausschließlich aus einer Rürup-Rente bestehen, sondern immer aus mehreren Bausteinen sinnvoll zusammengesetzt werden. Erst wenn Sie feststellen, dass eine Basisrente in Ihrem Gesamtkonzept sinnvoll ist, dann stellt sich aus unserer Sicht die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsrente in diesen Vertrag eingeschlossen werden sollte. Wer sich mit den Vor- und Nachteilen beschäftigt, stellt schnell fest, dass die Nachteile eindeutig überwiegen. Daher ist die Kombination für die meisten Menschen eher kein guter Deal.
Eine Ausnahme möchte ich jedoch dann machen, wenn die vereinfachten Gesundheitsfragen den bestmöglichen Zugang zur Berufsunfähigkeitsabsicherung darstellen und wir diese Option in Betracht ziehen. In diesem Fall sollte dann geprüft werden, ob und wann BU- und Altersrentenvertrag noch einmal voneinander getrennt werden können. Dadurch könnten dann die späteren steuerlichen Nachteile „deaktiviert“ werden und die Flexibilität in einem hohen Maße erhöht werden.
Diese Fragen werden uns häufig gestellt
Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Renteneintritt?
Beim Eintritt ins Rentenalter ändert sich die Situation für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) grundlegend. Zu diesem Zeitpunkt endet die Zahlung der BU-Leistungen in der Regel, da die Versicherung den Einkommensausfall absichert, der durch eine Berufsunfähigkeit vor dem Renteneintritt entsteht.
Ab dem Rentenbeginn kann der Versicherte anstelle der BU-Leistung die Altersrente in Anspruch nehmen, die im besten Fall durch private Vorsorgeprogramme wie die Basisrente unterstützt wird. Dies bedeutet, dass ab der Rente eine andere Art der finanziellen Absicherung greift, die sicherstellen soll, dass der Lebensstandard im Alter beibehalten wird. Daher ist es wichtig, die Rentenhöhe und die finanzielle Situation frühzeitig zu planen, um einen nahtlosen Übergang von der Einkommenssicherung durch die BU zur Altersabsicherung zu gewährleisten.
Für wen lohnt sich die Basisrente?
Die Basisrente kann insbesondere für Selbstständige und Freiberufler von großem Vorteil sein, da sie in der Regel nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet sind und somit auf private Altersvorsorgemöglichkeiten angewiesen sind. Zudem ist sie für gutverdienende Angestellte attraktiv, die ihre Steuerlast optimieren möchten, da die Beiträge zur Basisrente steuerlich absetzbar sind. Auch für Personen, die ganz bewusst eine unabhängige Ergänzung zu ihren bestehenden Altersvorsorgeplänen suchen, stellt die Basisrente eine sinnvolle Option dar.
Besonders für Einzelunternehmer oder Gründer, die frühzeitig in eine verlässliche Altersvorsorge investieren wollen, kann die Basisrente eine sinnvolle Absicherung darstellen. Darüber hinaus können jene, die sich gegen potenzielle Insolvenzrisiken absichern möchten, von der Basisrente profitieren, da sie pfändungssicher ist und so einen langfristigen Schutz des aufgebauten Vermögens gewährleistet.
Wie hoch sollte die BU-Rente sein?
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) ist ein entscheidender Faktor, der sorgfältig auf die individuellen Lebensumstände abgestimmt werden sollte. Die BU-Rente sollte etwa 100 Prozent des letzten Nettoverdienstes betragen, um den bisherigen Lebensstandard im Falle einer Berufsunfähigkeit aufrechterhalten zu können und gleichzeitig die Beiträge der Krankenversicherung und eine Altersvorsorge finanzieren zu können. Bei der Festlegung der BU-Rentenhöhe kann auch berücksichtigt werden, ob heute schon zusätzliches Einkommen durch andere Quellen, wie zum Beispiel Ersparnisse, zur Verfügung steht.
Wichtig ist es, eine BU-Police zu wählen, die nicht nur den aktuellen Bedarf abdeckt, sondern auch potenzielle Veränderungen in den finanziellen Gegebenheiten und Lebensumständen berücksichtigt, um eine langfristige finanzielle Absicherung sicherzustellen. Auch eine regelmäßige Überprüfung der Deckung ist essenziell, insbesondere bei Veränderungen wie einer Gehaltserhöhung oder dem Wechsel zu einem risikoreicheren Beruf, da sich dadurch der Bedarf an Absicherung erhöhen kann.
Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Rente angerechnet?
Die Berufsunfähigkeitsrente wird nicht mit anderen Leistungen verrechnet. Das gilt sowohl für Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente, noch für eine Leistung aus der berufsständischen Versorgung aufgrund einer 100 % Berufsunfähigkeit. Allerdings kann ein privater Krankentagegeldversicherer das KT für die Zeit des BU-Rentenbezugs zurückverlangen. Auch die Sozialhilfe (Harzt4 / Bürgergeld) wird ebenfalls um die BU-Leistung gemindert. Dies aber nur als rein formaler Hinweis und als Erinnerung, warum es sinnlos ist eine zu geringe BU-Rentenhöhe abzusichern.
Ist BU-Rente zu versteuern?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob es sich um eine BU-Versicherung in der 3. Schicht (SBU oder auch eine BUZ innerhalb einer privaten Rentenversicherung) handelt oder um eine BUZ im Rahmen einer Basisrente. Im ersten Fall greift die Ertragsanteilsbesteuerung. Bei der Kombination mit der Basisrentenversicherung gilt die Regelung, dass im Jahr 2025 85 % der Rente zu versteuern sind. Dieser Anteil steigt jährlich um ein Prozent, bis ab dem Jahr 2040 dann die volle BU-Rente versteuert werden muss.
Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet, da beide Leistungen unterschiedliche Voraussetzungen und Ziele haben. Während die BU-Rente von einer privaten Versicherung gezahlt wird, sobald der Versicherte seinen konkreten Beruf nicht mehr ausüben kann, beruht die Erwerbsminderungsrente auf einer allgemeinen eingeschränkten Erwerbsfähigkeit über alle Berufe hinweg und ist eine staatliche Unterstützung. Beide Formen der Absicherung können parallel existieren, weil sie spezifische Absicherungszwecke erfüllen. Zu beachten ist jedoch, dass die Kombination beider Leistungen zu steuerlichen Effekten führen kann, da beide Einkommen steuerpflichtig sein können. Es ist daher ratsam, sich bei der Planung der finanziellen Absicherung im Fall einer Erwerbsunfähigkeit umfassend beraten zu lassen, um die steuerlichen Implikationen und die Gesamtwirkung auf das Haushaltsbudget besser zu verstehen.
Kann man trotz Berufsunfähigkeitsrente arbeiten?
Ja, es ist grundsätzlich möglich, trotz Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) zu arbeiten. Allerdings gibt es hierbei einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen, um die Rentenansprüche nicht zu gefährden. Die neue berufliche Tätigkeit darf nicht dazu führen, dass Sie Ihre durch die Berufsunfähigkeit verlorene Lebensstellung wiedererlangen. Dies ist im Rahmen der konkreten Verweisung in den Versicherungsbedingungen definiert und daher zu prüfen, bevor Sie eine neue Tätigkeit aufnehmen. Mittlerweile verzichten einige Versicherer auf die Möglichkeit dieser sogenannten konkreten Verweisung.
Wann lohnt sich BU nicht?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) lohnt sich nicht, wenn Sie Ihr Leben heute schon ausschließlich aus Ihrem Vermögen bestreiten können und nur noch zum Spaß arbeiten. Schaden würde sie in diesem Fall aber auch nicht.
Was ist der Unterschied zwischen BU-Rente und EU-Rente?
Die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) und die Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten, die sowohl den Zugang zu diesen Leistungen als auch ihre Funktion betreffen. Die BU-Rente ist eine private Versicherung, die ausgezahlt wird, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausführen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob er theoretisch in einer anderen, weniger anspruchsvollen Tätigkeit arbeiten könnte; entscheidend ist, dass die Ausübung des bisherigen Berufs unmöglich wird.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der EU-Rente um eine staatliche Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, für die ein allgemeiner Erwerbsminderungstatbestand erfüllt sein muss. Dies bedeutet, dass die Erwerbsfähigkeit des Versicherten über alle Berufe hinweg reduziert sein muss, um die Rente in Anspruch nehmen zu können.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Berechnung: Während die BU-Rente oft höher ausfällt, da sie den individuellen Lebensstandard absichern soll, ist die EU-Rente in der Regel auf ein Existenzminimum ausgerichtet, wodurch die Höhe der Leistung unterschiedlich ausfallen kann. Schließlich sollten Versicherte beachten, dass der Antrag und die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit in der Praxis meist eine schnellere und individuellere Unterstützung ermöglicht als die oft langwierigen Verfahren im staatlichen System der EU-Rente.
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